Zollbericht Kenia Voranmeldung von Waren

Kenia verlangt Voranmeldung für Containerfracht

Exporteure müssen vor der Verladung eine "Advance Cargo Declaration" mit Frachtinformationen übermitteln. Nur so erhalten sie die vorgeschriebene ACD-Referenznummer. 

Von Andrea Mack | Bonn

Die Kenya Revenue Authority (KRA) hat zum 3. August 2026 die verpflichtende Voranmeldung von Fracht (Advance Cargo Declaration - ACD) für containerisierte Seefrachtsendungen nach Kenia eingeführt. Nach der neuen Vorschrift müssen Exporteure, Versender oder Spediteure vor der Verladung eine ACD-Referenznummer über die digitale Plattform der KRA beantragen. Dafür sind folgende Dokumente im ACD-Portal hochzuladen: 

  • Entwurf des Frachtbriefs (Bill of Lading)
  • Handelsrechnung
  • Frachtrechnung
  • Ausfuhranmeldung

Nach erfolgreicher Prüfung stellt die KRA eine 15-stellige ACD-Referenznummer aus. Diese ist im endgültigen Frachtbrief anzugeben.

Transitgüter, die über Kenia in andere Länder befördert werden, sind von der neuen Regelung ausgenommen.

Weitere Informationen sind im ACD-Portal verfügbar.