Zollbericht Kenia Voranmeldung von Waren
Kenia verlangt Voranmeldung für Containerfracht
Exporteure müssen vor der Verladung eine "Advance Cargo Declaration" mit Frachtinformationen übermitteln. Nur so erhalten sie die vorgeschriebene ACD-Referenznummer.
23.09.2026
Die Kenya Revenue Authority (KRA) hat zum 3. August 2026 die verpflichtende Voranmeldung von Fracht (Advance Cargo Declaration - ACD) für containerisierte Seefrachtsendungen nach Kenia eingeführt. Nach der neuen Vorschrift müssen Exporteure, Versender oder Spediteure vor der Verladung eine ACD-Referenznummer über die digitale Plattform der KRA beantragen. Dafür sind folgende Dokumente im ACD-Portal hochzuladen:
- Entwurf des Frachtbriefs (Bill of Lading)
- Handelsrechnung
- Frachtrechnung
- Ausfuhranmeldung
Nach erfolgreicher Prüfung stellt die KRA eine 15-stellige ACD-Referenznummer aus. Diese ist im endgültigen Frachtbrief anzugeben.
Transitgüter, die über Kenia in andere Länder befördert werden, sind von der neuen Regelung ausgenommen.
Weitere Informationen sind im ACD-Portal verfügbar.