Rechtsbericht | Kirgisistan | Wasserrecht
Neues Wassergesetz in Kirgisistan
Die Novelle tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und legt neue Anforderung an die Wassernutzung fest. Unternehmen sollten zeitnah ihre bestehenden Genehmigungen und Verträge prüfen.
20.08.2025
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Am 27. Juni 2025 verabschiedete die kirgisische Regierung ein neues Wassergesetzbuch. Es löst die alte Wassergesetzgebung aus den Jahren 1994 und 2005 ab.
Das Hauptziel des Gesetzes ist der Schutz der Bevölkerung, der Umwelt und die Sicherstellung der nachhaltigen Entwicklung des Wasser- und Bewässerungsfonds.
Unternehmen und Projektbüros aus den Branchen wie Energie, Bergbau, Lebensmittelindustrie sollten ihre bestehenden Genehmigungen und Verträge überprüfen und an die neuen Anforderungen anpassen. Dies sollte frühzeitig erfolgen, um rechtliche Risiken oder Verzögerungen zu vermeiden.
Eigentumsverhältnisse und Nutzungsrechte werden klargestellt
Das Gesetz stellt klar, dass die Wasserressourcen und die zugehörigen Flächen des Wasserfonds als unveräußerliches Staatseigentum gelten. Die Nutzung ist ausschließlich im Rahmen staatlich genehmigter Wasserrechte erlaubt. Für Unternehmen bedeutet dies, dass jede Form der Wassernutzung eine behördliche Genehmigung voraussetzt.
Zudem werden neue Pflichten für Wasserverbraucher eingeführt: Ab Januar 2026 gilt ein einheitlicher Wassernutzungstarif und die Pflicht zur Installation eines Wasserzählers. Diese Pflicht betrifft sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Die Installation soll auf eigene Kosten erfolgen.
Auch die Nachbarstaaten Kasachstan und Usbekistan werden zur Kasse gebeten. Bisher durften sie das Wasser aus den Grenzgebieten unentgeltlich nutzen. Zwischen Kirgisistan und Usbekistan herrschen bereits Vereinbarungen aus dem Jahr 2022 über gemeinsame Nutzung von Wasserspeichergebieten. Sie stehen zudem im fortwährenden Austausch über die Wassernutzung in Grenzgebieten.
Kasachstan und Kirgisistan müssen sich hingegen noch einig werden und die bestehenden Vereinbarungen überarbeiten. Insbesondere vor dem Hintergrund des kasachischen Kampfes gegen die steigende Wasserknappheit ist dies von großer Bedeutung. Seit 2025 führen beide Länder daher Gespräche über eine tiefere Zusammenarbeit unter anderem auf dem Gebiet der Wasser- und Energiekooperation.
Sondergenehmigungen für eine Dauer bis zu 50 Jahren möglich
Um Wasser für die im Art. 28 des Wassergesetzes aufgelisteten Zwecke nutzen zu können, brauchen Unternehmen eine Genehmigung. Standardgenehmigungen werden auf bis zu 15 Jahre erteilt und sind zum Beispiel für Wasserentnahmen aus dem Grund- oder Oberflächenwasser erforderlich.
Internationale Investoren und Finanzinstitutionen müssen berücksichtigen, dass für Projekte im Zusammenhang mit Staudämmen, Wasserkraft, Trinkabwasserversorgung, Bewässerung und Entwässerung spezielle Genehmigungen einzuholen sind. Die Genehmigung wird auf der Grundlage eines Beschlusses des kirgisischen Ministerkabinetts erteilt, wenn das Vorhaben in einer Liste mit nationalen und/oder staatlichen Investitionsvorhaben aufgeführt ist oder ein Investitionsabkommen zwischen dem Investor und Ministerkabinett besteht. In diesem Fall können Sondergenehmigungen für große Infrastruktur- und internationale Projekte für eine Dauer von bis zu 50 Jahren vergeben werden.
Für die Erteilung, Änderung und Verlängerung von Genehmigungen fallen Verwaltungsgebühren an. Wenn eine Genehmigung im öffentlichen Interesse eingeschränkt oder widerrufen wird, sieht der Gesetzgeber Kompensationsmechanismen vor.
Bei der Genehmigungserteilung legt der Gesetzgeber für die Wassernutzung eine klare Prioritätenrheinfolge fest: Der Vorrang wird der Trink- und Haushaltsversorgung eingeräumt, gefolgt von Bewässerung und Tränkung von Vieh. Zuletzt werden die Energieerzeugung, Industrie und die Fischerei sowie Sport in Art. 29 des Wassergesetzes aufgeführt. Allerdings kann eine andere Prioritätenordnung durch einen Flussgebietsplan festgelegt werden.
Folgende Übersicht führt die Anforderungen für eine Genehmigungserteilung beispielhaft auf:
Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung
- Einreichung eines Antrags bei der zuständigen Wasserbehörde
- Technische und ökologische Prüfung durch die zuständigen Organe
- Verfügbarkeit von Wasserressourcen im gewünschten Gebiet
- Nachweis der Zweckmäßigkeit und Nachhaltigkeit der geplanten Nutzung
- Einhaltung von Umweltstandards und ggf. Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
- Zahlung von Gebühren für die Nutzung als natürliche Ressource gemäß nationalem Recht
Doppelzuständigkeiten werden abgeschafft
Zudem werden die Zuständigkeit zwischen den staatlichen Stellen, die die Verwaltung im Bereich der Regulierung der Nutzung und des Schutzes der Oberflächen- und Grundwasserversorgung durchführen, klargestellt. Dies dient der Vermeidung von Doppelstrukturen. Hierzu wurden die Aufgaben zwischen den öffentlichen Stellen aufgeteilt. Die betroffenen Behörden haben sechs Monate Zeit um Verwaltungsvorschriften auszuarbeiten.
Die Hauptansprechpartner vor Ort sind zur Zeit:
- Staatliche Agentur für Wasserressourcen unter Aufsicht der Regierung der Kirgisischen Republik: Die Agentur ist das zentrale staatliche Organ, das für die Regulierung, Koordination und Genehmigung der Nutzung von Wasserressourcen zuständig ist.
- Regionale Wasserwirtschaftsämter: Die Regionalämter verwalten Wasserressourcen innerhalb der hydrologischen Grenzen und sind für regionale Genehmigungen und Kontrollen zuständig.
Zum Thema:
Wassergesetzbuch (Кыргыз Республикасынын Суу Кодекси) Nr. 128 der Kirgisischen Republik vom 27. Juni 2025