Zollbericht Kirgisistan Internationale Handelsabkommen
Handelsabkommen und Mitgliedschaft in WTO
Kirgisistan ist Vertragsstaat verschiedener Freihandelsabkommen.
24.01.2023
Von Karin Appel | Bonn
Kirgisistan - WTO
Nach zweijährigen Verhandlungen wurde Kirgisistan am 20. Dezember 1998 das 133. WTO-Mitglied.
Kirgisistan – Eurasische Wirtschaftsunion
Zum 1. Januar 2015 ist das Abkommen über die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) in Kraft getreten. Die EAWU ist ein Zusammenschluss der fünf Mitgliedstaaten Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Russland. Das Abkommen sieht neben der Weiterführung einer Zollunion die Schaffung des freien Verkehrs von Waren, Dienstleistungen, Kapital und die Arbeitnehmerfreizügigkeit vor. Im Vordergrund stehen das Reaktivieren und Nutzen der durch frühere Sowjetzeiten geprägten Wertschöpfungsketten der Mitgliedstaaten. Innerhalb der Zollunion werden keine Zölle erhoben und eine Kontrolle findet an den Innengrenzen nicht statt.
Kirgisistan – Gemeinschaft unabhängiger Staaten
Kirgisistan ist Mitglied der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS), welche aus den elf Sowjet-Nachfolgerstaaten Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Moldau, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine und Usbekistan besteht. Zwischen den Mitgliedstaaten existiert ein plurilaterales Freihandelsabkommen, welches 1991 in Kraft trat. Jedes Land hat einige Warenarten vom zollfreien Handel ausgenommen. Der präferenzielle Warenursprung ist durch das Zertifikat CT-1 nachzuweisen.
Kirgisistan – bilaterale Freihandelsabkommen
Kirgisistan schloss mit einigen Ländern bilaterale Freihandelsabkommen, durch die Waren bevorzugt behandelt werden. Zu den Ländern zählen Armenien, Kasachstan, Moldawien, Russland, Tadschikistan, die Ukraine und Usbekistan.