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Zoll
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Zollbericht Kolumbien Einfuhrverbote und Beschränkungen
Es bestehen drei Einfuhrregimes: Die liberalisierte Einfuhr (libre importación), die Einfuhr mit Vorablizenz (licencia previa ) sowie Einfuhrverbote (prohibida Importación).
13.02.2023
Von Susanne Scholl | Bonn
Eine Vorablizenz ist zum Beispiel notwendig für einige Nahrungsmittel, chemische Produkte, Pulver und Sprengstoff, Abfälle von Kunststoffen, Reifen aus Kautschuk, Altwaren und Lumpen, Panzer und andere Fahrzeuge für den Kriegseinsatz, Waffen und Munition. Darüber hinaus können unter anderem bestimmte gebrauchte oder instandgesetzte bzw. restaurierte Produkte (zum Beispiel Reifen) und von dem Nationalen Fonds für Betäubungsmittel (Consejo Nacional de Estupefacientes) überwachte Produkte nur mit Vorablizenz eingeführt werden. Die Lizenzen sind auf elektronischem Wege über das VUCE vom Importeur oder dem Zollagenten zu beantragen.
Zu den von der die Gesundheitsbehörde INVIMA, (Instituto Nacional de Vigilancia de Medicamentos y Alimentos) überwachten Produkten zählen Arzneimittel und deren Vorprodukte, medizinische Produkte, kosmetische Produkte, Putzmittel, Pflanzenschutzmittel und Nahrungsmittel. Für diese Produkte ist die Einfuhr grundsätzlich liberalisiert.
Für medizinische Produkte ist vor der Einfuhr jedoch zum Beispiel eine Vorabautorisierung (autorización de comercialización) oder eine Registrierung (registro) bei der INVIMA notwendig.
Kosmetische Produkten benötigen eine Notifizierung beziehungsweise die Genehmigung der INVIMA (registro sanitario - permiso/visto bueno). Diese sind über das VUCE einzuholen. Darüber hinaus benötigen importierte Produkte eine mit Apostille versehene Freiverkaufsbescheinigung oder eine ähnliche Genehmigung der im Ursprungsland der Produkte zuständigen Behörde.
Weitere Einfuhrbeschränkungen bestehen zum Beispiel für:
Einfuhrvoraussetzungen: Zertifikat über den Schadstoffausstoß (Certificado de Emisiones por Prueba Dinamica y Visto Buenos por Ptotocolo de Montreal) der nationalen Ausgabestelle "Autoridad Nacional de Licencias Ambientales" (ANLA), bei gebrauchten landwirtschaftlichen Fahrzeugen: Dokument über die Erfüllung der für die Einfuhr geltenden Pflanzenschutzbestimmungen (Documento de Requisitos Fitosanitarios para Importación - DRFI) des Landwirtschaftsinstituts Instituto Colombiano Agropecuario (ICA), Zulassungsgenehmigung des Transportministeriums (Ministerio de Transporte, Registro Único Nacional de Tránsito)
Sonstige Einfuhrvoraussetzungen: Einfuhr nur über Industria Militar (INDUMIL - öffentlicher Dienstleister des Verteidigungsministeriums, fungiert u.a. als Importeur und Hersteller von Waffen und Munition für die öffentliche Hand). Importeure benötigen eine Genehmigung und müssen sich bei der zuständigen Abteilung Departamento Control Comercio de Armas, Municiones y Explosivos (DCCA) registrieren.
Sonstige Einfuhrvoraussetzungen: Importeur: Registrierung als Importeur (zum Beispiel von Pflanzenschutzmitteln), außerdem gegebenenfalls Registrierung der Produkte bei dem Instituto Colombiano Agropecuario (ICA).
Weitere detaillierte produktspezifische Hinweise zu den notwendigen Einfuhrdokumenten und -voraussetzungen sind im Zolltarif Kolumbiens zu finden.
Unter anderem ist die Einfuhr folgender Waren verboten: