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Zollbericht Kolumbien Einfuhrverbote und Beschränkungen

Einfuhrlizenzen und -genehmigungen / Einfuhrverbote

Es bestehen drei Einfuhrregimes: Die liberalisierte Einfuhr (libre importación), die Einfuhr mit Vorablizenz (licencia previa ) sowie Einfuhrverbote (prohibida Importación).

Von Susanne Scholl | Bonn

Eine Vorablizenz ist zum Beispiel notwendig für einige Nahrungsmittel, chemische Produkte, Pulver und Sprengstoff, Abfälle von Kunststoffen, Reifen aus Kautschuk, Altwaren und Lumpen, Panzer und andere Fahrzeuge für den Kriegseinsatz, Waffen und Munition. Darüber hinaus können unter anderem bestimmte gebrauchte oder instandgesetzte bzw. restaurierte Produkte (zum Beispiel Reifen) und von dem Nationalen Fonds für Betäubungsmittel (Consejo Nacional de Estupefacientes) überwachte Produkte nur mit Vorablizenz eingeführt werden. Die Lizenzen sind auf elektronischem Wege über das VUCE vom Importeur oder dem Zollagenten zu beantragen.

Gesundheitsbehörde überwacht Arzneimittel und Medizinprodukte

Zu den von der die Gesundheitsbehörde INVIMA, (Instituto Nacional de Vigilancia de Medicamentos y Alimentos) überwachten Produkten zählen Arzneimittel und deren Vorprodukte, medizinische Produkte, kosmetische Produkte, Putzmittel, Pflanzenschutzmittel und Nahrungsmittel. Für diese Produkte ist die Einfuhr grundsätzlich liberalisiert.

Für medizinische Produkte ist vor der Einfuhr jedoch zum Beispiel eine Vorabautorisierung (autorización de comercialización) oder eine Registrierung (registro) bei der INVIMA notwendig.

Kosmetische Produkten benötigen eine Notifizierung beziehungsweise die Genehmigung der INVIMA (registro sanitario - permiso/visto bueno). Diese sind  über das VUCE einzuholen. Darüber hinaus benötigen importierte Produkte eine mit Apostille versehene Freiverkaufsbescheinigung oder eine ähnliche Genehmigung der im Ursprungsland der Produkte zuständigen Behörde. 

Registrierung, Zertifikate für Kraftfahrzeuge, Waffen, Chemikalien

Weitere Einfuhrbeschränkungen bestehen zum Beispiel für:

  • Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren: Liberalisierte Einfuhr

Einfuhrvoraussetzungen: Zertifikat über den Schadstoffausstoß (Certificado de Emisiones por Prueba Dinamica y Visto Buenos por Ptotocolo de Montreal) der nationalen Ausgabestelle "Autoridad Nacional de Licencias Ambientales" (ANLA), bei gebrauchten landwirtschaftlichen Fahrzeugen: Dokument über die Erfüllung der für die Einfuhr geltenden Pflanzenschutzbestimmungen (Documento de Requisitos Fitosanitarios para Importación - DRFI) des Landwirtschaftsinstituts Instituto Colombiano Agropecuario (ICA), Zulassungsgenehmigung des Transportministeriums (Ministerio de Transporte, Registro Único Nacional de Tránsito)

  • Waffen (außer chemische, biologische und Atomwaffen): Einfuhrregime: Vorablizenz notwendig

Sonstige Einfuhrvoraussetzungen: Einfuhr nur über Industria Militar (INDUMIL - öffentlicher Dienstleister des Verteidigungsministeriums, fungiert u.a. als Importeur und Hersteller von Waffen und Munition für die öffentliche Hand). Importeure benötigen eine Genehmigung  und müssen sich bei der zuständigen Abteilung Departamento Control Comercio de Armas, Municiones y Explosivos (DCCA) registrieren.

  • Chemische Produkte: Vorablizenz notwendig

Sonstige Einfuhrvoraussetzungen: Importeur: Registrierung als Importeur (zum Beispiel von Pflanzenschutzmitteln), außerdem gegebenenfalls Registrierung der Produkte bei dem Instituto Colombiano Agropecuario (ICA).

Weitere detaillierte produktspezifische Hinweise zu den notwendigen Einfuhrdokumenten und -voraussetzungen sind im Zolltarif Kolumbiens zu finden.

Einfuhrverbote

Unter anderem ist die Einfuhr folgender Waren verboten:

  • Chemische und biologische Waffen
  • Atomwaffen
  • Giftmüll und Atommüll
  • Gebrauchte Fahrzeuge (keine landwirtschaftlichen Fahrzeuge)
  • Kriegsspielzeug (zum Beispiel Nachbildungen von Waffen)
  • pornografische Produkte

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