Zollbericht Kolumbien Einfuhrverbote und Beschränkungen
Einfuhrverbote und Beschränkungen
Es bestehen drei Einfuhrregimes: Die liberalisierte Einfuhr, die Einfuhr mit Vorablizenz sowie Einfuhrverbote.
18.07.2024
Von Andrea González Alvarez | Bonn
Einfuhrverbote
Gemäß Art. 182 der Zollordnung ist die Einfuhr von Kriegsspielzeugen, Gift- und Atommüll sowie chemischen, biologischen und nuklearen Waffen verboten.
Ebenso ist die Einfuhr von den im Anhang Nr. 1 des kolumbianischen Zolltarifs aufgelisteten Waren verboten. Unter anderem sind nachstehende Waren davon betroffen:
- Quecksilber
- Asbest
- Methan-, Ethan- oder Propanderivate
- pharmazeutische Abfälle
- Garn
- Seile und Schnüre aus Asbest.
Einfuhrbeschränkungen
Liberalisierte Einfuhr
Dem liberalisierten Einfuhrregime (libre importación) unterliegen grundsätzlich Produkte, deren Einfuhr genehmigt und registriert werden muss.
Produkte der liberalisierten Einfuhr sind zum Beispiel:
- Fischerei- und Aquakulturprodukte
- Überwachungs- und private Sicherheitsausrüstung
- Radioaktive Isotope und radioaktives Material
- Kohlenwasserstoffe und Benzin
- Produkte, die sanitären Kontrollen unterliegen.
Für den Import dieser Produkte sind gemäß Art. 24, 25 und 26 des Dekrets Nr. 925 vom 9. Mai 2013 des Ministeriums für Handel (MINCIT) bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Unter Voraussetzungen sind sämtliche Vorverfahren (requisito/permiso/autorización) zu verstehen, die die zuständigen Behörden verlangen, damit Einfuhrregistrierungsanträge zum späteren Zeitpunkt genehmigt werden können. Erst wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Antrag auf Einfuhr über das Datenbearbeitungssystem VUCE gestellt werden.
Ob ein Einfuhrregistrierungsantrag genehmigt wird, müssen die beteiligten Behörden innerhalb von zwei Werktagen, gerechnet ab dem Tag der Antragseinreichung, entscheiden. Wenn die Genehmigung aller beteiligten Behörden vorliegt, muss das MINCIT innerhalb von maximal zwölf Geschäftsstunden darüber entscheiden beziehungsweise den Einfuhrantrag genehmigen. Schlussendlich ist die Einfuhr beim MINCIT obligatorisch zu registrieren.
Im Rundschreiben des Ministeriums für Handel (ab Seite 14) können Sie einsehen welche Produkte nur bei Erfüllung vorgeschriebener Voraussetzungen in Kolumbien in Verkehr gebracht werden können sowie produktspezifische Hinweise zu den jeweils notwendigen Einfuhrvoraussetzungen.
Einfuhr mit Vorablizenz
Produkte dieses Einfuhrregimes bedürfen einer Vorablizenz (licencia previa), um in Kolumbien eingeführt werden zu können.
Eine Vorablizenz ist auf elektronischem Wege über das VUCE zu beantragen und ist für unter anderem folgende Waren notwendig:
- einige Fleischprodukte
- chemische Produkte
- Pulver und Sprengstoffe
- Abfälle von Kunststoffen
- Reifen aus Kautschuk
- Kernreaktoren
- Waffen und Munition
- Panzer und andere Fahrzeuge für den Kriegseinsatz
- Altwaren und Lumpen
- runderneuerte Reifen.
Darüber hinaus können von dem Nationalen Fonds für Betäubungsmittel (Fondo Nacional de Estupefacientes - FNE), dem Nationalen Betäubungsmittelrat (Consejo Nacional de Estupefacientes - CNE) und der militärischen Industrie (Industria Militar – INDUMIL) überwachte Produkte nur mit Vorablizenz eingeführt werden. Das gilt für Produkte, die als nationale Sicherheits- und Verteidigungsgüter, Kriegsmaterial oder Vorbehaltswaren eingestuft sind. Auch Erzeugnisse, für die eine Jahreslizenz erteilt wird (in der Regel im Bergbau und Erdölsektor) können nur mit Vorablizenz eingeführt werden.
Weitere Einfuhrprodukte, die einer Vorablizenz bedürfen, sind im Anhang 1 des Dekrets Nr. 925 (Seite 10) ersichtlich.
Beispiele: Produktspezifische Einfuhrbeschränkungen
Die folgende Aufzählung ist nicht abschließend, sondern beispielhaft. Je nach Art der Ware sind unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen und dementsprechend verschiedene Dokumente zu beantragen.
Arzneimittel und Medizinprodukte (liberalisierte Einfuhr)
Unter Überwachung der Gesundheitsbehörde (Instituto Nacional de Vigilancia de Medicamentos y Alimentos - INVIMA) sind Produkte wie zum Beispiel:
- Arzneimittel
- Kosmetika
- Medizinprodukte
- phytotherapeutische Produkte
- homöopathische Zubereitungen
- Lebensmittel
- Nahrungsergänzungsmittel
- alkoholische Getränke
- Hygieneprodukte
- Putzmittel
- Pestizide.
Zu den von INVIMA durchgeführten Kontrollmaßnahmen, die auf obengenannte Produkte zutreffen können, zählen etwa Registrierungen (registro sanitario), Notifizierungen (notificación sanitaria), unterschiedliche Genehmigungen (autorización sanitaria, permiso sanitario, permiso de comercialización), Zulassungen (visto bueno) und Bescheinigungen (certificado de no obligatoriedad).
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren (liberalisierte Einfuhr)
Einfuhrvoraussetzungen sind unter anderem:
- Zertifikat über den Schadstoffausstoß (Certificado de Emisiones por Prueba Dinamica - CEPD) der nationalen Ausgabestelle (Autoridad Nacional de Licencias Ambientales - ANLA)
- bei gebrauchten landwirtschaftlichen Fahrzeugen: Dokument über die Erfüllung der für die Einfuhr geltenden Pflanzenschutzbestimmungen (Documento de Requisitos Fitosanitarios para Importación - DRFI) des Landwirtschaftsinstituts (Instituto Colombiano Agropecuario - ICA).
Waffen außer chemische, biologische und Atomwaffen (Vorablizenz)
Die Einfuhr ist nur über "Industria Militar" (INDUMIL - öffentlicher Dienstleister des Verteidigungsministeriums, fungiert unter anderem als Importeur und Hersteller von Waffen und Munition für die öffentliche Hand) möglich. Importeure benötigen eine Genehmigung und müssen sich bei der zuständigen Abteilung (Departamento Control Comercio de Armas, Municiones y Explosivos - DCCA) registrieren.
Chemische Produkte (Vorablizenz)
Sonstige Einfuhrvoraussetzungen sind beispielsweise:
- Importeur: Registrierung als Importeur (zum Beispiel von Pflanzenschutzmitteln)
- gegebenenfalls, Registrierung der Produkte beim Instituto Colombiano Agropecuario (ICA).
Detaillierte produktspezifische Hinweise zu den notwendigen Einfuhrdokumenten und -voraussetzungen sind im Zolltarif Kolumbiens zu finden.