Zollbericht Kolumbien Einfuhrverbote und Beschränkungen

Einfuhrverbote und Beschränkungen

Bestimmte Waren dürfen gar nicht eingeführt werden, andere nur unter bestimmten Bedingungen. Zum Teil sind vorab Einfuhrlizenzen zu beantragen.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Einfuhrverbote

In Kolumbien unterliegen folgende Produkte grundsätzlich dem Einfuhrverbot:

  • Waffen, einschließlich chemischen, biologischen und nuklearen Waffen
  • Sprengstoffe
  • Kriegsspielzeug
  • Drogen und deren Vorläufersubstanzen
  • nukleare und giftige Abfälle
  • Hunde der Rassen Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, American Pit Bull Terrier oder Kreuzungen oder Hybriden dieser Rassen.

Ebenso vom Einfuhrverbot sind die im Anhang 1 des kolumbianischen Zolltarifs aufgeführten Waren, darunter zum Beispiel Methan-, Ethan- und Propanderivate, pharmazeutische Abfälle, Quecksilber, Garn, Seile und Schnüre. 

Beschränkungen

Andere Waren unterliegen produktspezifischen Einfuhrbeschränkungen. Diese können nur bei Erfüllung besonderer Bedingungen in Kolumbien eingeführt werden. Hierzu zählen zum Beispiel Genehmigungen, Registrierungen und Lizenzen. Dabei handelt es sich um ein Kontrollinstrument, mit dessen Hilfe die zuständigen Behörden die Einfuhr ausgewählter Waren überwachen. Jede Behörde legt unterschiedliche Anforderungen und spezifische Abläufe für dessen Ausstellung fest. Daher ist es notwendig, sich bereits vor der Einfuhr gründlich zu informieren, ob und welchen Voraussetzungen der zu importierenden Waren unterliegen. 

Einfuhrgenehmigung 

Zu den Einfuhrwaren, die im Rahmen des Regimes der "libre importación" genehmigt bzw. zugelassen und registriert werden müssen, zählen unter anderem Fischerei- und Aquakulturprodukte, Überwachungs- und Sicherheitsausrüstung, radioaktive Isotope und sonstiges radioaktives Material, Kohlenwasserstoffe und Benzin sowie eine Vielzahl von Produkten, die sanitären Vorschriften unterliegen. Über die Erteilung der Einfuhrgenehmigung bzw. -zulassung entscheiden die zuständigen Behörden innerhalb von zwei Werktagen ab Antragstellung. Anschließend trifft das Ministerium für Handel (MINCIT) innerhalb von maximal zwölf Geschäftsstunden die endgültige Entscheidung über die Genehmigung der Wareneinfuhr. Abschließend ist die Einfuhr beim MINCIT obligatorisch zu registrieren.

Für den Import beispielsweise folgender Produkte ist die nationale Gesundheitsbehörde INVIMA zuständig:

  • Arzneimittel
  • Kosmetika
  • Medizinprodukte
  • phytotherapeutische Produkte
  • homöopathische Zubereitungen
  • Lebensmittel
  • Nahrungsergänzungsmittel
  • alkoholische Getränke
  • Hygieneprodukte
  • Putzmittel.

Unter Überwachung des kolumbianischen Agrarinstituts ICA sind zum Beispiel Tiere, Pflanzen, deren Erzeugnisse, landwirtschaftliche und tierische Betriebsmittel sowie die zur Herstellung dieser Produkte verwendeten Rohstoffe. Fischerzeugnisse und Nebenprodukten daraus, wie Omega‑Ölen und Fischmehlen, werden von der nationalen Behörde für Aquakultur und Fischerei AUNAP überwacht.

Einfuhrlizenzen

Für die Einfuhr nach Kolumbien benötigen bestimmte Produkte im Rahmen des Regimes der "licencia previa" eine Vorablizenz. Über die Erteilung dieser entscheiden die zuständigen Behörden innerhalb von drei Werktagen ab Antragstellung. Anschließend trifft das MINCIT innerhalb von höchstens einem Werktag die endgültige Entscheidung über die Lizenzerteilung. 

Eine Vorablizenz ist unter anderem für folgende Waren erforderlich:

  • einige Fleischprodukte,
  • chemische Produkte,
  • Pulver und Sprengstoffe,
  • Abfälle von Kunststoffen,
  • Reifen aus Kautschuk,
  • Kernreaktoren,
  • Waffen und Munition,
  • Panzer und andere Fahrzeuge für den Kriegseinsatz,
  • Altwaren und Lumpen sowie
  • runderneuerte Reifen.

Zudem dürfen Produkte, die vom nationalen Fonds für Betäubungsmittel (FNE), dem Nationalen Betäubungsmittelrat (CNE) oder der staatlichen Militärindustrie (INDUMIL) überwacht werden, nur mit Vorablizenz eingeführt werden; diese gelten als Güter der nationalen Sicherheit und Verteidigung, als Kriegsmaterial oder als Vorbehaltswaren. Auch Erzeugnisse, für die eine Jahreslizenz "licencia anual" erteilt wird - in der Regel im Bergbau- und Erdölsektor, können ausschließlich mit Vorablizenz eingeführt werden. 

Weitere Produkte, für deren Einfuhr eine Vorablizenz erforderlich ist, sind im Anhang 1 des Dekret 925 auf Seite 10 ersichtlich.

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