Zollbericht Kolumbien Freizonen, Investitionsförderung

Freie Wirtschaftszonen

In Freizonen angesiedelte Unternehmen können ihre Waren zollbegünstigt einführen.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Freihandelszonen sind geografisch abgegrenzte Regionen innerhalb Kolumbiens, in denen industrielle Tätigkeiten zur Herstellung von Gütern und Dienstleistungen oder kommerzielle Aktivitäten ausgeübt werden. Sie gehören nicht zum kolumbianischen Zollgebiet und unterliegen somit besonderer Steuer- und Zollregelungen. Ihr Zweck besteht unter anderem darin, nationale und ausländische Investitionen zu fördern.

Zu den Hauptaktivitäten in den Freizonen zählen der Transport, die Behandlung, die Reparatur, die Verpackung und Etikettierung von Waren sowie deren Qualitätsprüfungen. Auf die Wareneinfuhr werden dort keine Einfuhrabgaben, darunter Importzölle und Umsatzsteuer IVA, erhoben. Grundsätzlich können alle Arten von Waren in die Freizonen verbracht werden. Ausgenommen sind Waffen, Sprengstoffe, nukleare und giftige Abfälle sowie Substanzen zur Umwandlung, Verarbeitung oder Herstellung von Betäubungsmitteln oder Drogen. 

In Kolumbien gibt es permanente (Zona Franca Permanente - ZFP), besondere permanente (ZFPE - Zona Franca Permanente Especial) und temporäre Freizonen. In ZFP können sie sich mehrere unternehmen niederlassen und parallel industrielle, kommerzielle oder dienstleistungsbezogene Tätigkeiten ausüben. ZFPE werden häufig für ein einziges Unternehmen an jedem beliebigen Ort des Landes eingerichtet, meist im Rahmen großer Investitionsprojekte. Temporäre Freizonen werden zeitlich begrenzt für wirtschaftsbedeutende nationale oder internationale Messen, Ausstellungen, Kongresse und Seminare geschaffen. 

Eine aktuelle Auflistung der Freihandelszonen hat das kolumbianische Ministerium für Handel bereitgestellt. 

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