Zollbericht Kolumbien Vorübergehende Einfuhr, Carnet ATA

Weitere Zollverfahren

Neben der Überlassung zum freien Verkehr stehen folgende Abfertigungsmöglichkeiten zur Wahl: vorübergehende Verwendung, Versandverfahren, Zollgutlagerung und Veredelung.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Vorübergehende Verwendung

Waren können vorübergehend für einen begrenzten Zeitraum in Kolumbien eingeführt und danach in unverändertem Zustand wieder ausgeführt werden. 

Zu den Produkten, die in das Zollgebiet Kolumbiens vorübergehend abgabenfrei verbracht werden können, zählen unter anderem: 

  • Waren für wissenschaftliche, kulturelle, sportliche oder freizeitbezogene Veranstaltungen
  • Ausrüstung, Geräte, Materialien und Verbrauchsmaterialien für die Produktion von Werbespots
  • Ausrüstung, Geräte und Materialien für die Filmproduktion
  • audiovisuelle Werke jeglicher Art

Für weitere Produkte, wie zum Beispiel Waren für Messen, Ausstellungen oder Kongresse sowie Warenmuster bzw. Muster ohne Handelswert, die zur Ausführung von Warenbestellungen, Werbung oder Tests/Analysen verwendet werden, sind Einfuhrabgaben zu zahlen. 

Ferner dürfen Waren, die kurzfristig für einen bestimmten Zweck importiert werden, bis zu sechs Monaten in Kolumbien verbleiben. Dieser Zeitraum kann um weitere drei Monate verlängert werden. Es fallen keine Einfuhrabgaben an; gegebenenfalls ist jedoch eine Sicherheitsleistung zu leisten.

Des Weiteren dürfen Investitionsgüter, deren Teile und Zubehörteile bis zu fünf Jahren in Kolumbien verbleiben. In Ausnahmefällen kann die Verbleizeit verlängert werden. Die festgelegten Einfuhrabgaben werden in gleichen halbjährlichen Raten über die Dauer des Verbleibs verteilt. Die Raten sind für jedes abgelaufene Halbjahr zu zahlen.

Importeure müssen allenfalls die nichttarifären Handelshemmnisse beachten und gegebenenfalls die entsprechenden Genehmigungen vorlegen. 

Das Carnet ATA für die vorübergehende abgabenfreie Verwendung findet in Kolumbien keine Anwendung.   

Zollgutversand

Im Versandverfahren können die Waren unter zollamtlicher Überwachung von einer Zollstelle zu einer anderen Zollstelle transportiert werden. In Kolumbien sind der interne Zollgutversand und der internationale Zollgutversand möglich. 

Internes Versandverfahren

Waren mit Ursprung in einem Drittland können im internen Versandverfahren von einer Eingangszollstelle zu einer weiteren Zollstelle versendet werden. Anschließend werden die Waren in ein Zollverfahren überführt. Die Hinterlegung einer Sicherheit ist erforderlich. 

Internationales Versandverfahren

Im internationalen Zollgutversand werden die Waren von einer Abgangszollstelle zu einer Bestimmungszollstelle transportiert, wobei eine oder mehrere Grenzübertritte erfolgen. Die Waren verbleiben unter zollamtlicher Aufsicht, bis sie zu einem weiteren Zollverfahren angemeldet werden. Hierfür ist eine Sicherheit zu leisten. 

Zolllagerverfahren

Zolllager

Waren können vor einer Einfuhr in das kolumbianische Zollgebiet in Zolllagern ("depósitos aduaneros") gelagert werden. Dort verbleiben sie bis sie einem Einfuhrzollverfahren unterzogen oder wieder ausgeführt werden. Während des Verbleibs können Maßnahmen wie Erhaltungs- und Reinigungsarbeiten, Untersuchungen, Verpackung sowie Etikettierung an den Waren vorgenommen werden. Durch diese Maßnahme dürfen sich jedoch weder deren charakteristischen Eigenschaften noch der Zollwert ändern. In den Zolllagern können die Waren bis zu einem Jahr verbleiben. Grundsätzlich kann die Frist um den ursprünglich gewährten Zeitraum verlängert werden. 

Öffentliche und private Lager

Waren können auch in staatlichen oder privaten Lagerhäusern ("depósitos habilitados") gelagert werden, sofern die entsprechende Genehmigung der kolumbianischen Zollverwaltung vorliegt. Diese Lager verbleiben unter zollamtlicher Aufsicht. Die Einfuhrabgaben müssen erst dann gezahlt werden, wenn die Waren aus dem Lager entnommen und in das Zollgebiet eingeführt werden. Während des Verbleibs können die Waren nur bestimmten Vorgängen unterzogen werden, die deren charakteristischen Eigenschaften sowie der Zollwert nicht ändern. Darunter zählen zum Beispiel Konservierung, Reinigung, Verpackung, Etikettierung und Kennzeichnung der Waren. Die Verbleibfrist beträgt einen Monat und kann um maximal einen weiteren Monat verlängert werden.

Veredelung

Aktive Veredelung 

In der aktiven Veredelung werden die Waren in das kolumbianische Zollgebiet zur Umwandlung, Be-, Verarbeitung, Reparatur oder Instandsetzung eingeführt, ohne dass Eingangsabgaben erhoben werden. Anschließend müssen die behandelten Waren (Veredelungserzeugnisse) innerhalb festgelegter Frist wieder ausgeführt werden. Für Kapitalgüter gilt eine Wiederausfuhrfrist von sechs Monaten. Hierfür ist eine Sicherheit in Höhe von bis zu 100 Prozent der erwartenden Einfuhrabgaben zu leisten. 

Passive Veredelung 

Im Rahmen der passiven Veredelung werden Waren vorübergehend aus Kolumbien ausgeführt, dort einer Umwandlung, Verarbeitung, Reparatur oder Aufbereitung unterzogen und anschließend in Kolumbien wieder eingeführt. Für die Berechnung der Einfuhrabgaben wird vom Zollwert der eingeführten Ware der Wert der in der Ware enthaltenen, zuvor ausgeführten Rohstoffe und Vormaterialien, abgezogen. Nach Zahlung der entsprechenden Einfuhrabgaben kann mit den wiedereingeführten Waren beliebig verfahren werden; sie unterliegen keinen weiteren zollrechtlichen Beschränkungen. 

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