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Zollmeldung Kongo Konformitätserfordernisse
Die verpflichtende Vorversandkontrolle wird um sechs Monate ausgesetzt. Die Prüfgesellschaften Cotecna und Bureau Veritas können Konformitätsbescheinigungen ausstellen.
18.07.2022
Von Melanie Hoffmann | Bonn
Für regulierte Waren fordert die Republik Kongo eine Konformitätsbescheinigung (COC). Damit möchte die kongolesische Agentur für Standardisierung und Qualität (ACONOQ) sicherstellen, dass die eingeführten Waren den in der Republik Kongo geltenden Normen und Standards entsprechen.
Nahezu alle Produkte gelten in der Republik Kongo als regulierte Waren und dürfen folglich nur mit einer COC eingeführt werden.
Eine solche Vorabkontrolle der Waren nehmen ab dem 1. Mai 2022 die Prüfgesellschaften Cotecna sowie Bureau Veritas vor. Beide Prüfgesellschaften überprüfen die Waren und stellen im Rahmen des kongolesischen Konformitätsbewertungsprogramms (Programme Congolais d'Evaluation de la Conformité/PCEC) für entsprechende Waren eine COC aus, sofern die Konformität gegeben ist.
Die verpflichtende Vorversandkontrolle sollte bereits zum 1. Juli 2022 gelten, sodass die COC bei Ankunft der Waren in der Republik Kongo ab dem 1. Juli 2022 bei der Zollabfertigung vorzulegen ist. Die kongolesische Regierung hat diese Verpflichtung nun um 6 Monate ausgesetzt, sodass momentan keine zwingenden Kontrollen erforderlich sind.
Die Gebühren hängen vom Zertifizierungsweg (Route A, B oder C) ab:
Route / Zertifizierungsweg | % des FOB-Wertes (Free on board) | Minimal anfallende Gebühr | Maximal anfallende Gebühr |
---|---|---|---|
Route A | 0,53 | 300 EUR | 7.000 EUR |
Route B | 0,45 | 300 EUR | 7.000 EUR |
Route C | 0,27 | 220 EUR | 7.000 EUR |
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