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Recht kompakt | Kroatien | Arbeitsschutz

Arbeitsschutz in Kroatien

Werden Dienstleistungen in Kroatien ausgeführt, so hat der deutsche Dienstleistungserbringer einige arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten.

Von Marcelina Nowak, Roland Fedorczyk

Werden Dienstleistungen in Kroatien ausgeführt, so hat der deutsche Dienstleistungserbringer vor Ort auch einige arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten. Für die Organisation und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen in Kroatien ist in allen Arbeitsbereichen der Arbeitgeber verantwortlich.

Angelegenheiten der Arbeitssicherheit finden in Kroatien ihre Rechtsgrundlage im Gesetz über den Schutz am Arbeitsplatz (Zakon o zastiti na radu). Es findet nach Artikel 5 § 1 seine Anwendung nicht nur auf Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag, sondern auch auf freie Mitarbeiter, Volontäre, Schüler und Studenten, die aufgrund von besonderen Vorschriften beschäftigt sind sowie auf Häftlinge, die einer Beschäftigungsmaßnahme nachgehen.

Zweck dieses Gesetzes ist der präventive Schutz und die Einschränkung von Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz. Dies soll erreicht werden durch die im kroatischen Arbeitsschutzgesetz und in den sonstigen kroatischen Gesetzen festgeschriebenen Regeln für die

  • Wartung und Prüfung von Arbeitsgeräten;
  • Anpassung des Arbeitsplatzes an die Bedürfnisse des Alters, Geschlechts sowie an die geistigen und körperlichen Fähigkeiten;
  • Schulungen und Informationen von Mitarbeitern und Arbeitgebern.

Dem Arbeitgeber wird dabei im Rahmen von allgemeinen Vorgaben insbesondere die Pflicht auferlegt

  • den Arbeitsplatz regelmäßig an den technischen Fortschritt anzupassen;
  • für angemessene, arbeitsschutzrechtlich relevante Schulungen und Informationen für die Arbeitnehmer Sorge zu tragen;
  • eine ständige Risiko- und Gefahrenbeurteilung des Arbeitsplatzes vorzunehmen, sofern sich die Risiken und Gefahren nicht durch die Anwendung der allgemeinen Arbeitsschutzbestimmungen einschränken lassen.

Für die Einhaltung des Arbeitsschutzes am Arbeitsplatz ist in erster Linie das kroatische Ministerium für Arbeit und das Rentensystem (Ministarstvo rada i mirovinskoga sustava) zuständig. Dem Ministerium untersteht dabei das kroatische Institut für Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der Arbeit (Hrvatski zavod za zastitu zdravlja i sigurnost na radu), welches Kontrollaufgaben und die fachliche Unterstützung bei der Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften anbietet.

Ein weiteres staatliches Organ, das mit der Aufsicht über die Einhaltung von arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften betraut ist, ist das staatliche Gewerbeaufsichtsamt (Drzavni Inspektorat). Das Gewerbeaufsichtsamt als Verwaltungsbehörde untersteht unmittelbar der Zuständigkeit der kroatischen Regierung.

Auf Arbeitnehmerseite erfolgt die Wahrnehmung der Interessen des Arbeitsschutzes durch sogenannte Sicherheitsbeauftragte (povjerenici radnika za zastitu na radu). Die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten hängt von der Größe des Betriebs ab. Sie reicht grundsätzlich von einem Sicherheitsbeauftragten (bei 20 - 75 Beschäftigten) bis zu neun (bei 751 - 1.000 Beschäftigten). Bei Betrieben mit mehr als 1.000 Beschäftigten erhöht sich die Zahl der Sicherheitsbeauftragten um zwei je angefangene weitere 1.000 Beschäftigte (Beispiel: 2001 Beschäftigte = 11 Sicherheitsbeauftragte).

Europäische Richtlinien zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sind auf der Internetseite der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (OSAHA) zu finden. 

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