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Recht kompakt | Kroatien | Mindestlohn

Mindestlöhne in Kroatien

In Kroatien gibt es einen einheitlichen Mindestlohn, der jährlich neu bestimmt wird.

Von Marcelina Nowak, Roland Fedorczyk

Kroatien besitzt einen einheitlichen Mindestlohn, der jährlich anhand der Armuts- und Beschäftigungsrate sowie der Teuerung neu ermittelt wird. Rechtsgrundlage für den Mindestlohn in Kroatien ist das Gesetz über den Mindestlohn (Zakon o minimalnoj placi). Aus der Verordnung zur Höhe des Mindestlohnes (uredbu o visini minimalne place za 2022 godinu) ergibt sich die Höhe des Mindestlohns für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022. Zu lesen ist, dass der Mindestlohn von 4.687,50 Kuna (Bruttobetrag) und 3.750,00 Kuna (Nettobetrag) beträgt.

Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht und Mindestlohn finden Sie im GTAI-Rechtsbericht vom 4. August 2021

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