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Zollbericht Kuba Freizonen, Investitionsförderung

Freie Wirtschaftszonen

Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.

Von Klaus Möbius | Bonn

Auf Kuba sind vier Zollfreigebiete bekannt: Sonderentwicklungszone Mariel, Wajay, Havanna (Berroa), und Cienfuegos. Das Zollrecht gilt dort nicht, Waren können ohne Erhebung von Eingangsabgaben eingeführt werden. Der Zugang zu den Freizonen wird von der kubanischen Zollverwaltung kontrolliert. Die Freigebiete dienen in erster Linie der Ansiedlung ausländischer Investoren. Die Rechtsgrundlagen finden sich in den Artikeln 177 bis 186 des kubanischen Zollgesetzes.

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