Lohn- und Lohnnebenkosten | Luxemburg

Hohe Arbeitskosten bei hoher Produktivität

Luxemburg bietet attraktive Arbeitsbedingungen. Das zieht viele Menschen aus anderen Ländern zum Arbeiten und Leben an. Trotzdem herrscht Fachkräftemangel.

  • Der Dienstleistungssektor im Land ist stark ausgeprägt. Viele Jobs erfordern qualifizierte Beschäftigte.

    Die erwerbsfähige Bevölkerung des Landes ist sehr niedrig. Dies wird durch eine hohe Anzahl an Grenzgängern (Pendler, die aus den Nachbarstaaten nach Luxemburg kommen) wettgemacht. Knapp 280.000 dieser Pendler arbeiteten 2023 in Luxemburg, die meisten aus Frankreich, gefolgt von Belgien und Deutschland. Grund für den seit 1985 kontinuierlich ansteigenden Zuzug sind die attraktiven Gehälter und Arbeitsplätze des kleinen Staates.

    Grenzgänger und in Luxemburg lebende Ausländer arbeiten in der Regel in anderen Branchen als Luxemburger. Rund 60 Prozent der Grenzgänger sind in Industrie, Verwaltung sowie im Baugewerbe oder Handel tätig. In Luxemburg lebende Ausländer arbeiten häufig im Bau- sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe, in der Verwaltung, aber auch in den spezialisierten technischen und wissenschaftlichen Bereichen sowie im Versicherungs- und Finanzwesen. Viele Luxemburger arbeiten in der öffentlichen Verwaltung oder beim Staat.

    Neben den zahlreichen Pendlern aus dem Ausland ist der hohe Anteil an Hochschulabsolventen unter den 25- bis 43-Jährigen ein Merkmal des luxemburgischen Arbeitsmarktes. Er betrug 2021 rund 62,6 Prozent, was die höchste Quote innerhalb der Europäischen Union (41,2 Prozent; Deutschland 35,7 Prozent) ist.  

    Ein Drittel der Arbeitnehmer arbeitet im Homeoffice. Dieser Anteil hat sich nach der Coronakrise kaum verändert. 

    Arbeitslosigkeit steigt leicht

    Ende August 2023 waren bei der Agentur für Beschäftigungsentwicklung (ADEM) 9.088 offene Stellen gemeldet. Viele Branchen litten schon vor der Coronakrise unter einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften. Die Qualifikation der Arbeitssuchenden entspricht häufig nicht dem Anforderungsprofil der Unternehmen.

    Die Spezialisierung der Wirtschaft erfordert zunehmend höhere Qualifikationen. Der Anteil der Hochschulabsolventen an den Erwerbstätigen ist in den letzten Jahren daher gestiegen. Viele Beschäftigte in den Bereichen Wissenschaft und Technik (81 Prozent), Versicherung und Finanzen (74 Prozent) sowie in der Informations- und Kommunikationsbranche (72 Prozent) verfügen über einen Hochschulabschluss.

    Das Wachstum der Beschäftigung soll 2023 auf 2,4 Prozent (2024: 2,3 Prozent) sinken. Im Jahr 2023 soll die Arbeitslosigkeit mäßig auf 4,8 Prozent steigen, 2024 auf 5 Prozent. Ende September 2023 belief sich die Anzahl der bei ADEM gemeldeten gebietsansässigen Arbeitslosen (ohne Grenzpendler) auf 16.565, was ein Anstieg von 17,2 Prozent im Vergleich zum September 2022 war. Häufig sind junge Menschen und Hochschulabgänger von Arbeitslosigkeit betroffen. 

    Stellenangebote werden auf mehreren Kanälen veröffentlicht

    Häufig werden Stellenanzeigen im Luxemburger Wort, Tageblatt, Letzebürger Land, ADEM oder L’Essentiel sowie in Fachzeitschriften veröffentlicht. Jobportale im Internet finden Sie unter den Kontaktadressen. Zudem werden Jobbörsen angeboten, auf denen sich Arbeitgeber und -nehmer auf Veranstaltungen treffen können. 

    Arbeitgeber können für einen temporären Arbeitskräftebedarf verschiedene Zeitarbeitsfirmen beauftragen. Die meisten privaten Arbeitsvermittler erhalten vom Arbeitgeber eine Gebühr in Höhe von 30 bis 40 Prozent des Jahresgehalts eines erfolgreich vermittelten Bewerbers.

    Von Inge Kozel | Berlin

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  • In Luxemburg werden die Gehälter an die Inflation angepasst. Das führte in der letzten Zeit zu mehrfachen Lohnsteigerungen.

    Löhne und Gehälter 

    Im Jahr 2022 betrugen die durchschnittlichen Arbeitskosten 50,7 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde. Sie waren dabei am niedrigsten im Hotel- und Gaststättensektor (30,3 Euro), am höchsten im Finanz- und Versicherungssektor (88,3 Euro). Nach Angaben des luxemburgischen Statistikamts Statec verzeichnet Luxemburg die höchsten Arbeitskosten pro Stunde unter den EU-Ländern. Die hohen Kosten sind insbesondere auf die Beschäftigungsstruktur im Land zurückzuführen. Diese ist stärker auf Dienstleistungen mit hoher Wertschöpfung ausgerichtet als in anderen EU-Ländern.

    Die Arbeitsproduktivität (Bruttoinlandsprodukt pro Erwerbstätigen in Kaufkraftstandards) ist 2023 in Luxemburg mit 60 Prozent über dem EU-Durchschnitt (160 Prozent) sehr hoch. Höher ist nur noch Irland mit 130 Prozent. Deutschland befindet sich im Mittelfeld (101 Prozent).

    Rund 87 Prozent der gesamten vom Arbeitgeber zu tragenden Arbeitskosten entfallen auf Löhne und Gehälter. Die vom Arbeitgeber zu zahlenden Sozialbeiträge belaufen sich auf rund 13 Prozent. Damit hat das Land einen vergleichsweise geringen Anteil an den indirekten Kosten (EU-Durchschnitt 25 Prozent).

    Zwischen den Gehältern in verschiedenen Sektoren bestehen erhebliche Unterschiede, da sich die Branchen hinsichtlich des Bildungsniveaus der Beschäftigten unterscheiden. Aber auch die Herkunft der Arbeitnehmer schlägt sich in verschieden hohen Einkommen nieder: Die lukrativsten Arbeitsplätze werden von Luxemburgern besetzt. Ausländer verdienen durchschnittlich 82 Prozent des Entgelts eines Luxemburgers, Grenzgänger 72 Prozent. In Luxemburg verdienten Frauen nur 0,7 Prozent weniger als Männer im Jahr 2022. Der EU-Durchschnitt beträgt 13 Prozent (Deutschland 18,3 Prozent). Etwa 31 Prozent der Frauen arbeiten in Teilzeit, bei den Männern sind es nur 7 Prozent. 

    Das durchschnittliche jährliche Bruttogehalt für Vollzeitarbeitnehmer betrug 2022 rund 81.300 Euro. Der Mindestlohn beträgt seit dem 1. September 2023 für unqualifizierte Arbeitskräfte 2.571 Euro brutto und 3.085 Euro für qualifizierte.

    Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden, Überstunden sind zu entgelten. Maximal dürfen zehn Stunden am Tag gearbeitet werden. Etwas anderes gilt für Manager oder leitende Angestellte, die dieser Maximalgrenze nicht unterliegen. 

    Lohnindexierung erhöht Gehälter 2023

    In Luxemburg werden die Gehälter indexiert, das heißt, sie erhöhen sich, wenn eine neue Indextranche festgesetzt wird. Renten und Löhne werden automatisch an die durchschnittlichen Steigerungen der Lebenshaltungskosten angepasst. Die Indexkommission des Statistikamtes Statec ermittelt die Steigerung anhand eines festgesetzten Warenkorbs. Die Europäische Kommission rechnet für 2023 mit einer Inflationsrate von 3,2 Prozent und mit 2,6 Prozent im Jahr 2024. Nach Aussagen von Statec trat die letzte Indextranche zum 1. September 2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wurden die Löhne um 2,5 Prozent erhöht.

    Die realen Arbeitskosten steigen also 2023 und dürften auch – inflationsbedingt – 2024 zulegen. Im Jahr 2023 gab es insgesamt zwei Indexierungen, die erste im Frühjahr 2023, die zweite im September.

    Größter Arbeitgeber Luxemburgs ist der Staat (Jahresende 2020: 31.049 Mitarbeiter). Die privatwirtschaftlichen größten Arbeitgeber finden Sie hier.

    Entwicklung der durchschnittlichen Bruttojahresslöhne
     

    2020

    2021

    2022

    Nominal (in Euro)

    72.700

    77.100

    81.300

    Reale Veränderung (in %) *

    k.A.

    7,7

    8,1

    * gegenüber Vorjahr.Quelle: Statec 2023

     

    Durchschnittliche Bruttojahreslöhne nach Branchen
     

    2021 (in Euro)

    2022 (in Euro)

    nominale Veränderung 2022/21 (in %)

    Insgesamt

    77.100

    81.300

    5,4

    Land-, Forstwirtschaft, Fischerei

    37.400

    39.400

    5,5

    Bauwirtschaft

    53.500

    56.000

    4,6

    Verarbeitendes Gewerbe

    62.600

    65.400

    4,5

    Handel, Reparatur

    54.000

    56.800

    5,3

    Hotel und Gastronomie

    39.400

    49.400

    25,4

    Transport, Lagerwesen

    75.000

    81.200

    8,3

    Information, Telekommunikation

    87.700

    90.000

    2,7

    Finanzwesen, Banken, Versicherungen

    124.800

    131.000

    5,0

    Wissenschaft

    109.000

    113.200

    3,8

    Quelle: Statec 2023

    Durchschnittliche Bruttojahreslöhne nach ausgewählten Positionen 1)
     

    2018 (in Euro)

    Geschäftsführerin, Direktorin  2)

    145.135

    Wissenschaftliche Berufe

    84.346

    Verwaltungsangestellte

    55.500

    Industrie- und Handwerksberufe; Landwirte

    40.872

    Gewerbetreibende und Verkäufer

    42.060

    Anlagen- und Maschinenbediener und Montagearbeiter

    40.872

    Hilfsdienste Arbeiter, Reinigung, Küchenhilfe

    34.000

    1) nominal, letzte verfügbare Daten; 2) zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Tabelle bei den Berufsbezeichnungen die jeweilige Begrifflichkeit sowohl für die männliche als auch die weibliche Form verwendet.Quelle: Statec 2023, Daten werden nur alle vier Jahre erhoben

     

    Weitere Lohnbestandteile

    Häufig erhalten Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt Zuwendungen wie Mitgliedschaften in Sportclubs, Dienstwagen, zinsfreie Darlehen, Gebühren für Privatschulen. Diese sind in der Regel zu versteuern. Üblich ist ein 13. Monatsgehalt, manche Unternehmen zahlen ein halbes 14. Gehalt. Einige Arbeitgeber zahlen Gewinnbeteiligungen oder Leistungszuschläge aus.

    Sozialversicherungsbeiträge 

    Selbstständige und Arbeitnehmer sind Pflichtmitglieder im staatlichen Sozialversicherungssystem. Die Sozialversicherung umfasst Arbeitsunfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, Arbeitsunfähigkeits- und Altersrenten, Kindergeld, Gesundheitsfürsorge und Pflegeversicherung.

    Arbeitgeber müssen monatlich der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) die ihren Beschäftigten gezahlten Bruttolöhne sowie die Anzahl geleisteter Arbeitsstunden melden. Danach berechnet CCSS den monatlichen Sozialversicherungsbeitrag pro Arbeitnehmer und übermittelt diesen dem Arbeitgeber. Die Arbeitnehmeranteile werden vom Arbeitgeber vom Lohn einbehalten und direkt abgeführt. Weitere Informationen zur Sozialversicherung in Luxemburg finden Sie auf der Internetseite der Regierung.

    Jedes Unternehmen ist Pflichtmitglied bei der Mutualität der Arbeitgeber (Mutualité des employeurs - MDE). Die Mutualität sichert das finanzielle Risiko von Lohnfortzahlungen bei Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers ab. Finanziert wird sie durch die Arbeitgeberbeiträge, die durch CCSS eingezogen werden.

    Eine Arbeitslosenversicherung (indemnité de chômage) besteht nicht. Sie wird aus dem Solidaritätsfonds (fonds de la solidarité) aus Steuereinnahmen finanziert. Die Krankenversicherung deckt Krankheit, Berufskrankheit, Arbeitsunfall, Mutterschaft, Invalidität und Pflegebedürftigkeit ab.

    Der Arbeitgeber behält den Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben vom Bruttolohn zurück. Die Beitragsbemessungsgrundlage bewegt sich zwischen dem Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer (Mindestbetrag) und dem fünffachen des Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer. Detaillierte Informationen finden Sie hier

    Zwischen Luxemburg und den Ländern der EU bestehen Abkommen über die Sozialversicherung. Arbeitnehmer der EU müssen die Formulare E101 und E111 ihres Heimatlandes besitzen.

    Sozialbeiträge 2023 (in Prozent der Bemessungsgrundlage)
     

    Arbeitgeberanteil in %

    Arbeitnehmeranteil in %

    Rentenversicherung 

    8

    8

    Krankenversicherung 

    Geldleistungen 0,25 

    Naturalleistungen 2,80

    Geldleistungen 0,25 

    Naturalleistungen 2,80 

    Unfallversicherung

    0,75

    -

    Pflegeversicherung

    -

    1,4

    Multisektorieller arbeitsmedizinischer Dienst (Service de Santé au Travail Multisectoriel - STM)


     

    0,14

    Mutualität der Arbeitgeber (Mutualité des employeurs - MDE)


     

    je nach Beitragsklasse des Unternehmens

    Quelle: Luxemburgisches Bürgerinformationsportal Guichet 2023

    Von Inge Kozel | Berlin

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  • Folgende Regelungen sind bei Einstellungen und Entlassungen in Luxemburg zu beachten.

    Gesetzliche Regelungen auf einen Blick
    Vergütung: wird durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder durch Tarifverträge bestimmt
    Mindestlohn: für Arbeitnehmer über 18 Jahre: unqualifizierte Arbeitskräfte 2.571 Euro pro Monat, qualifizierte Arbeitskräfte 3.085 Euro pro Monat
    Arbeitsstunden pro Woche: 40
    Regelarbeitstage pro Woche: 5
    Zulässige Überstunden: maximal 2 am Tag, maximal 8 pro Woche
    Bezahlte Feiertage: 11
    Bezahlte Urlaubstage: 26 Werktage pro Jahr, weitere Urlaubstage gegebenenfalls durch Tarif- oder Arbeitsvertrag
    Sonderzahlungen pro Jahr in Monatslöhnen (13. und/oder 14. Gehalt): häufig 13. Monatsgehalt, manchmal ein halbes 14. Gehalt
    Tage mit Lohnfortzahlung bei Krankheit: 77 Tage bis zum Ende des Monats, in dem der 77. Arbeitstag liegt, danach zahlt die Gesundheitskasse (CNS) weiter
    Probezeit: mindestens 2 Wochen, maximale Dauer gestaffelt nach Qualifikation und Einkommen, höchstens 12 Monate
    Quelle: Guichet, Recherchen von Germany Trade & Invest 2023

    Rechtsgrundlagen

    In Luxemburg ist das Arbeitsrecht im Code de Travail geregelt. Andere Rechtsquellen sind die Tarifverträge.

    Vertragsabschluss 

    Arbeitsverträge müssen nach dem Arbeitsgesetz schriftlich geschlossen werden. Dort finden sich auch die zwingenden Angaben zum Inhalt eines Arbeitsvertrags. Im Vertrag sind die wesentlichen Arbeitsbedingungen aufzuführen.

    Die Verträge können befristet und unbefristet geschlossen werden. Allerdings müssen befristete Arbeitsverträge den Grund für die befristete Einstellung sowie das Beendigungsdatum oder Verlängerungsklauseln enthalten. Eine sachgrundlose Befristung ist in Luxemburg nicht vorgesehen.

    Die Vereinbarung einer Probezeit ist zulässig. Sie muss schriftlich erfolgen und beträgt mindestens zwei Wochen und höchstens ein Jahr. Ihre Dauer hängt von der Vergütung und der Qualifikation des Beschäftigten ab. 

    In bestimmten Branchen sind Tarifverträge allgemeinverbindlich und gelten somit nicht nur für die Vertragsparteien, sondern für die gesamte Branche. Der Tarifvertrag gilt einheitlich für alle Arbeitnehmer eines Konzerns oder Unternehmens (außer für leitende Angestellte). Er passt die gesetzlichen Vorschriften an die Besonderheiten und Bedürfnisse des jeweiligen Sektors an. Es bestehen zwei Arten von Tarifverträgen: Durch Verordnung kann ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden. Er gilt dann für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber des betreffenden Berufszweigs. Zudem kann der Tarifvertrag zwischen einem Unternehmerverband oder Unternehmen und den Gewerkschaften ausgehandelt werden. 

    Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

    Die Hauptpflichten sind einerseits die Zahlung eines Gehalts durch den Arbeitgeber. Andererseits ist der Arbeitnehmer zur Erbringung der Arbeitsleistung verpflichtet. Er ist zudem weisungsgebunden. Für beide Parteien bestehen gegenseitige Sorgfalts- und Treuepflichten.

    Bei Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten zahlt der Arbeitgeber den Lohn bis zum Ende des Monats, in dem der 77. Fehltag liegt. Danach erhält der Arbeitnehmer weiter Krankengeld, allerdings nicht vom Arbeitgeber, sondern von der Gesundheitskasse (Caisse Nationale de Santé, CNS). Je nachdem, wie die Tage im Kalender fallen, zahlt der Arbeitgeber den Lohn 11 bis 15 Wochen weiter. Dieser berechnet sich aus dem gesamten Entgelt zuzüglich anderer Vergütungselemente. Während einer Zeitspanne von 104 Wochen haben Beschäftigte 78 Wochen ein Recht auf Lohnfortzahlung.

    Eine Mutterschaftszulage bekommen arbeitende Mütter acht Wochen vor (vorgeburtliches Beschäftigungsverbot) und 12 Wochen nach (Mutterschaftsurlaub) der Geburt. Sie wird von der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) gezahlt. Ab Beginn der Schwangerschaft genießt eine Frau Kündigungsschutz.

    Luxemburg hat elf gesetzliche Feiertage. Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, erhält der Arbeitnehmer dafür Freizeitausgleich. Der freie Tag muss innerhalb von drei Monaten nach dem Feiertag genommen werden.

    Vertragsbeendigung 

    Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch mit Ablauf der Vertragslaufzeit oder wenn das Ziel erreicht ist. Er kann zweimal befristet verlängert werden, allerdings darf er maximal 24 Monate dauern, sonst gilt er als unbefristeter Vertrag. Die Stelle darf nach Ablauf von 24 Monaten nicht sofort erneut befristet vergeben werden. Es ist eine Frist von mindestens einem Drittel der abgelaufenen Vertragszeit einzuhalten. Vor Ablauf der Befristung ist eine Kündigung nur möglich, 

    • während der Probezeit,
    • bei schwerwiegender Verfehlung einer Partei,
    • durch einen schriftlichen Aufhebungsvertrag in gegenseitigem Einvernehmen. 

    Abfindung bei ordentlicher Kündigung

    Bei einer regulären Kündigung ist eine Kündigungsfrist zu beachten. In der Kündigung ist ein Grund anzugeben. Unterschieden wird zwischen personenbedingter und betriebsbedingter Vertragsbeendigung. Eine personenbezogene Kündigung muss innerhalb einer angemessenen Frist nach Feststellung der zur Kündigung führenden Umstände ausgesprochen werden. Bei einer Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers von weniger als fünf Jahren beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate, zwischen fünf und zehn Jahren vier Monate und bei über zehn Jahren sechs Monate. Eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich ab Beginn der Schwangerschaft, im Mutterschutz oder im Elternurlaub. 

    Bei fünf oder mehr Dienstjahren muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Abfindung zahlen, die weder einkommensteuer- noch sozialversicherungspflichtig ist. Die Höhe der Abfindung beträgt bei einer Betriebszugehörigkeit von fünf Jahren ein Monatsgehalt. Sie steigert sich mit der Verweildauer im Unternehmen und beträgt bei einer Zugehörigkeit von 30 Jahren zwölf Monatsgehälter. 

    Fristlose Kündigung bei schwerer Verfehlung

    Hat der Arbeitnehmer eine schwere Verfehlung begangen, kann der Arbeitgeber fristlos ohne Zahlung einer Abfindung kündigen. Nach Kenntniserlangung der Verfehlung muss der Arbeitgeber grundsätzlich innerhalb eines Monats kündigen. Der Kündigung ist ein besonderes Verfahren vorgeschaltet, insbesondere muss die betroffene Person zu einem Gespräch geladen werden. Außerdem sind Fristen für die Zustellung des Kündigungsschreibens einzuhalten

    Massenentlassungen unterliegen einem besonderen Verfahren. Sollen innerhalb von 30 Tagen mindestens sieben Arbeitnehmer gekündigt werden oder innerhalb von 90 Tagen mindestens 15, sind die Regeln für eine Massenentlassung anzuwenden. Dabei muss die Arbeitsagentur ADEM informiert werden. 

    Einfache Kündigung während der Probezeit

    Während der Probezeit können beide Parteien den Vertrag schriftlich, ohne Abfindung und schnell kündigen. Auch während der Probezeit gilt eine kurze Kündigungsfrist von drei Tagen bis zu einem Monat.

    Von Inge Kozel | Berlin

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  •  

     

    Bezeichnung

    Anmerkungen

    Bundesverwaltungsamt, Bundesstelle für Auswanderer und AuslandstätigePraktische Hinweise für Expatriates, wie Informationen zu Bildungseinrichtungen, medizinischer Versorgung und Lebenshaltungskosten können über das Bundesverwaltungsamt bezogen werden
    AHK DebeluxAnlaufstelle für deutsche Unternehmen
    ADEMAgentur für Beschäftigungsentwicklung
    CNSGesundheitskasse
    MutualitätEinrichtung der Sozialversicherung
    Centre commun de la sécurité sociale Zentralstelle der Sozialversicherungen
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