Wirtschaftsumfeld | Slowenien | Arbeitsmarkt, Lohn- und Lohnnebenkosten

Löhne und Gehälter

In Slowenien steigen Löhne und Arbeitskosten deutlich. Unternehmen sehen ihre Wettbewerbsfähigkeit unter Druck. Die neue Regierung stellt steuerliche Entlastungen in Aussicht.

Kirsten Grieß

Von Kirsten Grieß | Ljubljana

Die Bruttomonatslöhne erreichten 2025 in Slowenien durchschnittlich 2.536 Euro. Das ist unter den Transformationsländern Mittel- und Osteuropas der Spitzenplatz. Auch die Arbeitskosten ziehen kräftig an: Zwischen 2008 und 2025 erhöhten sie sich um 114 Prozent, 2025 legten sie um 9,3 Prozent zu. Damit verzeichnete Slowenien einen der stärksten Arbeitskostenanstiege in der EU. Eine Arbeitsstunde kostete im Durchschnitt 29,70 Euro, rund 85 Prozent des EU-Mittels von 34,90 Euro. Im benachbarten Ungarn lagen die Arbeitskosten mit 15,20 Euro etwa halb so hoch.

Das knappe Arbeitskräfteangebot hält den Lohndruck seit Jahren hoch. Im Jahr 2025 stiegen die Löhne im öffentlichen Dienst besonders stark. Laut Wirtschaftsforschungsinstitut IMAD legten die Löhne im öffentlichen Sektor nominal um 9,4 Prozent zu, im privaten Sektor um 3,9 Prozent. Zum 1. Januar 2026 erhöhte sich zudem der gesetzliche Mindestlohn um rund 16 Prozent auf 1.481,88 Euro brutto im Monat.

Hinzu kamen 2025 gesetzlich verursachte Kostensteigerungen und Abgaben: Der Beitrag zur Krankenversicherung wurde angehoben und zur Jahresmitte ein Pflegebeitrag eingeführt. Seit Ende 2025 müssen Arbeitgeber ein verpflichtendes Weihnachtsgeld zahlen. 

Durchschnittliche Bruttomonatslöhne für ausgewählte Branchen im Jahr 2025In Euro
Branche *)

Monatslohn

Durchschnittslohn

2.536

Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei

2.097

Verarbeitendes Gewerbe

2.467

Strom-, Gas-, Wärme- und Kälteversorgung

3.555

Wasserversorgung, Abfallwirtschaft

2.417

Baugewerbe

2.035

Groß- und Einzelhandel

2.320

Transport und Lagerhaltung

2.240

Gastgewerbe, Beherbergung und Gastronomie

1.845

Telekommunikation, Softwareentwicklung und Informationsleistungen

3.475

Finanz- und Versicherungswesen

3.527

* laut der neuen EU-weiten Klassifikation der Wirtschaftszweige NACE Rev. 2.1.Quelle: Statistisches Amt Sloweniens, August 2026

Steigende Arbeitskosten gefährden den Standort

In einer Umfrage der slowenischen Wirtschaftskammer GZS bewerteten 87 Prozent der Unternehmen den jüngsten Arbeitskostenanstieg als den höchsten der letzten Jahre. Mehr als 90 Prozent berichteten von negativen Folgen für Rentabilität oder Auftragslage. Nach Einschätzung der GZS wurden die Kostensteigerungen nicht durch Produktivitätszuwächse ausgeglichen. Die steigenden Arbeitskosten schwächen damit zunehmend die Wettbewerbsfähigkeit der slowenischen Wirtschaft.

Auch deutsche Unternehmen bewerten den Standort schlechter. In der Frühjahrsumfrage der AHK Slowenien gaben nur 59 Prozent der Befragten an, erneut in Slowenien investieren zu wollen. Ein Jahr zuvor waren es 80 Prozent. Die Lohnkosten stehen seit Jahren an der Spitze der Geschäftsrisiken. Die neue Regierung will die Rahmenbedingungen nun verbessern. Erste Entlastungsmaßnahmen enthält das bereits beschlossene Interventionsgesetz. Doch dessen Inkrafttreten verzögert sich, da die Opposition ein Referendum dazu plant. 

Finanzierung der Steuerentlastung bleibt ungeklärt 

Zur hohen Kostenbelastung trägt auch das slowenische Steuer- und Abgabensystem bei. Der Einkommensteuerspitzensatz liegt bei 50 Prozent. Wirtschaftsvertreter fordern seit Jahren, die Besteuerung von Arbeit und zusätzliche Abgaben zu senken. Der Koalitionsvertrag der neuen Regierung sieht eine Senkung des Spitzensteuersatzes auf 40 Prozent, höhere Freibeträge und ein neues Modell der Familienbesteuerung vor. Wie die Reformen finanziert werden sollen, ist offen.

Die deutschen Unternehmen möchten gute Beschäftigte gut bezahlen. Dafür müssen Löhne und Boni vernünftiger besteuert werden.

Katja Stadler Stellvertretende Geschäftsführerin AHK Slowenien

Slowenien weist starke regionale Unterschiede im Lohnniveau auf. Allein in der Hauptstadtregion Osrednjeslovenska lagen die Bruttomonatslöhne 2025 mit durchschnittlich 2.782 Euro klar über dem Landesmittel von 2.536 Euro. Die Region Jugovzhodna Slovenija mit dem Industriestandort Novo mesto erreichte nahezu den Landesdurchschnitt. Vergleichsweise hoch waren die Gehälter auch in Gorenjska, Posavska und der Küstenregion Obalno-kraška. Vor allem im Osten des Landes lagen die Löhne deutlich niedriger.

Ausländische Firmen zahlen höhere Gehälter

Nach einer Erhebung der slowenischen Zentralbank lagen die Gehälter in ausländisch geführten Unternehmen 2021 durchschnittlich 10,6 Prozent über dem Landesmittel. Dass ausländische Firmen in der Regel besser zahlen als heimische Unternehmen, bestätigt auch Katja Stadler von der AHK Slowenien. Dies gelte besonders für hochqualifizierte Beschäftigte und Führungskräfte. Generell standen 2025 Apotheken sowie Unternehmen aus der IT- und Energiebranche im Gehaltsranking des Wirtschaftsportals Finance ganz oben.

Durchschnittliche Bruttomonatslöhne für ausgewählte Positionen im Jahr 2024In Euro
Position

Monatslohn *)

Führungskraft

4.871

Personal mit akademischer Ausbildung

3.834

Technikerin, Techniker

3.163

Unterstützende Bürokraft

2.582

Dienstleistungs- und Verkaufskraft

2.208

Fachkraft in der Land-, Forst- und Fischwirtschaft

2.227

Handwerkerin, Handwerker

2.594

Anlagen- und Maschinenbedienung, Montagekraft

2.536

Hilfskraft

1.989

* ILO-Erfassungsmethodik weicht von lokalen Quellen ab.Quelle: ILO, August 2026

Weitere Lohnbestandteile

Neben dem Bruttogehalt müssen Arbeitgeber weitere gesetzlich vorgeschriebene Leistungen berücksichtigen. Dazu zählt ein Verpflegungszuschuss während des Arbeitstags. Bis zu 7,96 Euro pro Mahlzeit können steuerfrei ausgezahlt werden.

Arbeitgeber erstatten außerdem die Kosten für den Arbeitsweg. Je nach Berechnungsgrundlage können bis zu 0,21 Euro pro Kilometer oder 140 Euro im Monat angesetzt werden. Kollektivverträge regeln Zuschläge für Nachtarbeit, Überstunden sowie für Arbeit an Sonn- und Feiertagen.

Eine weitere Besonderheit ist das gesetzlich verankerte Urlaubsgeld. Es muss mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn entsprechen, liegt in der Praxis häufig darüber. Bis zur Höhe des zuletzt bekannten durchschnittlichen Bruttomonatslohns ist die Auszahlung von Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen befreit.

Seit Ende 2025 müssen Arbeitgeber zusätzlich ein Weihnachtsgeld zahlen. Es beträgt 50 Prozent des jeweils geltenden Mindestlohns. Für 2025 waren das 638,86 Euro. Die Auszahlung ist bis zur gesetzlichen Mindesthöhe steuer- und beitragsfrei und muss bis spätestens zum 18. Dezember des Jahres erfolgen.

Sozialversicherungsbeiträge 

Die regulären Sozialversicherungsbeiträge belaufen sich für Arbeitgeber auf 16,1 Prozent des Bruttogehalts, für Arbeitnehmer auf 22,1 Prozent. Den größten Anteil bildet die Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Dafür zahlen Beschäftigte 15,5 Prozent und Arbeitgeber 8,85 Prozent des Bruttogehalts. Den Beitrag zur Arbeitsunfallversicherung von 0,53 Prozent tragen die Arbeitgeber allein.

Hinzu kommt der 2024 eingeführte obligatorische Krankenversicherungsbeitrag OZP. Er beträgt seit März 2026 monatlich 39,36 Euro und wird bei Beschäftigten direkt vom Lohn einbehalten. Seit Juli 2025 zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber außerdem jeweils 1 Prozent des Bruttogehalts in die neue Langzeitpflegeversicherung ein. Für Selbstständige beträgt der Beitrag 2 Prozent des Einkommens.

Das noch nicht in Kraft getretene Interventionsgesetz sieht erstmals eine Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 7.500 Euro vor. Oberhalb dieses Bruttogehalts sollen keine weiteren Sozialversicherungsbeiträge anfallen. 

Sozialbeiträge 2026In Prozent des Bruttoverdienstes
 

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung

8,85

15,50

Krankenversicherung

6,56

6,36

Langzeitpflegebeitrag 1)

1,00

1,00

Arbeitslosenversicherung

0,06

0,14

Elternschutzversicherung

0,10

0,10

Arbeiterunfallversicherung

0,53

0

Insgesamt

17,10

23,10

zusätzlicher Krankenpflichtversicherungsbeitrag (OZP) 2) 

-

39,36 Euro/ monatlich

1 ab 1. Juli 2025 in Kraft; 2 seit Januar 2024 in Kraft, wird einmal jährlich an das Wachstum des durchschnittlichen Bruttogehalts angepasst.Quelle: Finanzamt der Republik Slowenien (FURS), August 2026

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