Rechtsbericht Luxemburg Steuerrecht
Luxemburg plant Senkung der Körperschaftsteuer
Die im Haushaltsentwurf für 2027 vorgestellten Steuerpläne der luxemburgischen Regierung sollen Unternehmen entlasten und für mehr Investitionen sorgen.
12.10.2026
Die Regierung Luxemburgs will das Land wettbewerbsfähiger machen. Dazu soll die Körperschaftsteuer im kommenden Jahr für Gewinne über 250.000 Euro von 16 auf 15 Prozent sinken, für Gewinne bis zu 200.000 Euro sogar von 14 auf 13 Prozent. Für Gewinne zwischen diesen Werten gibt es eine Zwischenberechnung. Steigen soll hingegen die Steuergutschrift für Investitionen in die digitale und energetische Transformation, und zwar von 18 auf 21 Prozent.
Die bisherige Grenze von 17 Jahren für den steuerlichen Verlustvortrag, die ab 2017 gilt, soll abgeschafft werden. Künftig sollen Verluste zeitlich unbegrenzt vorgetragen und mit späteren Gewinnen verrechnet werden können. Dies soll nicht nur für die Körperschaftsteuer, sondern auch für die kommunale Gewerbesteuer gelten.
Für Arbeitgeber wird es allerdings Mehrausgaben geben, denn der Mindestlohn soll angehoben werden, und zwar um 3,8 Prozent auf voraussichtlich 2.876,60 Euro für nicht qualifizierte Arbeitnehmer. Der Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer steigt dann voraussichtlich auf 3.451,92 Euro an.
Die Steuergutschrift für Arbeitgeber, die bestimmte registrierte Arbeitssuchende einstellen, soll bis Ende 2029 verlängert werden. Sie beträgt unter den jeweiligen Voraussetzungen 10 Prozent des Bruttolohnes für bis zu 12 Monate.
Bei bestimmten Veräußerungsgewinnen aus beweglichem Vermögen soll die steuerliche Mindesthaltedauer von sechs auf zwölf Monate ansteigen. Die kann – nach Maßgabe des Artikel 13 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Luxemburg und Deutschland – in bestimmten Fällen auch für deutsche Personen relevant werden.
Zum Thema:
- Gesetzentwurf für den Haushalt 2027 (französisch)
- Informationsseite der luxemburgischen Regierung zum Haushaltsentwurf 2027 (französisch)