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Branchen | Malaysia | Automobilsektor

Rahmenbedingungen

Lokale Hersteller und Firmen aus Ländern, die ein Freihandelsabkommen mit Malaysia haben, genießen klare Kostenvorteile.

Von Werner Kemper | Kuala Lumpur

Bilaterale Freihandelsabkommen zahlen sich aus

Unternehmen in vollständigem ausländischen Besitz können im Rahmen der Automobilpolitik seit Anfang 2014 auch Pkw mit einem Hubraum von weniger als 1.800 ccm fertigen. Diese müssen jedoch den staatlichen Vorgaben für energieeffiziente Fahrzeuge entsprechen, die aber relativ weit gefasst sind. Ausländische Hersteller können darüber hinaus Produktionslizenzen für Pick-Up-Trucks, Hybrid- und Elektrofahrzeuge sowie Motorräder mit mehr als 200 ccm Hubraum erhalten.

Der Import von Neu- und Gebrauchtwagen bedarf Einzelgenehmigungen des Ministry of International Trade and Industry (MITI). Nur 76 vom Ministerium ausgewählte Firmen mit einem "Bumiputra-Status" haben übertragbare, nicht markenbezogene Einfuhrlizenzen für einzelne Automobile (Open APs) erhalten.

Der Staat hat die heimische Kfz-Industrie lange mit hohen Zöllen gegen ausländische Konkurrenz abgeschirmt. Inzwischen fallen die Maßnahmen etwas moderater aus. Der Importzoll für vollständig zerlegte Fahrzeuge (ckd-Bausätze) aus Drittländern beträgt 10 Prozent und mit Ursprung in den ASEAN-Staaten Null. Japan konnte in einem bilateralen Freihandelsabkommen die zollfreie Einfuhr von ckd-Kfz ab dem 1. Januar 2012 festschreiben.

Lokale Montage schafft Wettbewerbsvorteile

Der Einfuhrzoll für komplette Kfz (cbu) beträgt grundsätzlich 30 Prozent, ist jedoch für Fahrzeuge aus den ASEAN-Staaten sowie aus Japan und Australien im Zuge der Freihandelsabkommen auf null herunter gefahren worden. Zusätzlich zum Zoll werden jedoch bei der Kfz-Einfuhr eine hubraumabhängige Verbrauchsteuer (Excise Duty) von bis zu 105 Prozent und die 6 prozentige Umsatzsteuer (Goods and Services Tax) erhoben.

Die Importzoll- und Verbrauchsteuerbefreiung bei der Einfuhr neuwertiger Hybrid-Pkw unter 2.000 ccm Hubraum und neuer Elektro-Pkw mit weniger als 100 kW lief Ende 2013 aus. Nur wenn diese Fahrzeuge lokal montiert werden und bei strategischer Bedeutung der jeweiligen Montageinvestition kommt diese in den Genuss von Zoll- und Verbrauchsteuerreduzierungen.

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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