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Rahmenbedingungen

Die Einfuhr von Kfz und ihre Registrierung sind in Kasachstan gesetzlich geregelt. Zu beachten sind auch Bestimmungen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU).

Von Viktor Ebel | Almaty

Import, Vertrieb und Einsatz von Produkten der Kfz-Branche unterliegen in Kasachstan einer Pflichtzertifizierung beziehungsweise erfordern die Vorlage einer Übereinstimmungserklärung. Auf Ebene der EAWU, deren Mitglied Kasachstan ist, werden beim Import und der Registrierung von Kfz benötigt:

  1. eine Fahrzeugtypgenehmigung (OTTS) von in der EAWU akkreditierten Zertifizierungsstellen;
  2. ein EAWU-konformes EAC-Zertifikat.

Auskunft hierzu erteilt in Kasachstan das Nationale Zentrum für Akkreditierung.

Für das Einfuhrverfahren und die Zollabwicklung ist in Kasachstan das staatliche Komitee für Einnahmen zuständig, das unter dem Dach des Finanzministeriums agiert. Um technische Standards und Normen kümmert sich KazStandard, ein staatliches Unternehmen im Geschäftsbereich des Handelsministeriums.

SOS-Knopf in Pkw und Lkw wird Pflicht ab 2028

In den EAWU-Mitgliedsländern und somit auch in Kasachstan sollen Pkw und Lkw serienmäßig über ein Notrufsystem (SOS-Knopf) verfügen. Ein solches sieht das technische Reglement der EAWU zur Sicherheit von Kfz bereits seit längerem vor, ohne es bisher zur Pflicht gemacht zu haben. Diese Regel soll nun ab 1. Januar 2028 greifen.

Quote für zollfreien Import von E-Autos ausgelaufen

Am 1. Januar 2026 ist die Quotenregelung für den Binnenmarkt der EAWU entfallen, laut der Kasachstan 15.000 E-Autos pro Jahr zollfrei importieren konnte. Ab diesem Stichtag fallen 15 Prozent Importzölle an. Zudem ist die Mehrwertsteuer von 12 auf 16 Prozent gestiegen. 

Weiterhin zollfrei bleibt der Import von Elektroautos für Privatpersonen, ohne Weiterverkaufsrecht innerhalb der EAWU. Hintergrund ist, dass zuvor die kasachischen Quote genutzt wurden, um E-Autos nach Russland weiterzuverkaufen. Mit dem Auslaufen der Quotenregelung will die Regierung den grauen Weiterexport unattraktiv machen. 

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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