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Branche kompakt | Kasachstan | Kfz-Industrie

Rahmenbedingungen

Die Einfuhr von Kfz und ihre Registrierung sind in Kasachstan gesetzlich geregelt. Zu beachten sind auch Bestimmungen der EAWU.

Von Jan Triebel | Almaty

Import, Vertrieb und Einsatz von Produkten der Kfz-Branche unterliegen in Kasachstan einer Pflichtzertifizierung beziehungsweise erfordern die Vorlage einer Übereinstimmungserklärung. Auf Ebene der EAWU, deren Mitglied Kasachstan ist, werden beim Import und der Registrierung von Kfz benötigt:

  1. eine Fahrzeugtypgenehmigung (OTTS) von in der EAWU akkreditierten Zertifizierungsstellen;
  2. ein EAWU-konformes EAC-Zertifikat.

Auskunft hierzu erteilt in Kasachstan das Nationale Zentrum für Akkreditierung.

Für das Einfuhrverfahren und die Zollabwicklung ist in Kasachstan das staatliche Komitee für Einnahmen zuständig, das unter dem Dach des Finanzministeriums agiert. Um technische Standards und Normen kümmert sich KazStandard, ein staatliches Unternehmen im Geschäftsbereich des Handelsministeriums.

In den EAWU-Mitgliedsländern und somit auch in Kasachstan sollen Pkw und Lkw serienmäßig über ein Notrufsystem (SOS-Knopf) verfügen. Ein solches sieht das technische Reglement der EAWU zur Sicherheit von Kfz bereits seit längerem vor, ohne dass dieses Ausstattungsmerkmal bisher jedoch verpflichtend geworden wäre.

Diese Regel soll nun ab 1. Januar 2028 greifen. Nach einer im Herbst 2023 auf EAWU-Ebene getroffenen Entscheidung müssen ab diesem Datum alle Fahrzeuge aus den Werken der kasachischen Automobilindustrie über ein Notrufsystem verfügen. Das gilt auch für Fahrzeuge, die von Unternehmen in Kasachstan vertrieben werden, die offiziell Kfz-Hersteller aus Ländern außerhalb der EAWU vertreten.

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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