Rechtsbericht Malediven Gewerblicher Rechtsschutz
IP-Rechtsreform: Malediven verabschieden ihr erstes Markengesetz
Im November 2025 haben die Malediven den "Trademark Act" erlassen. Das neue Gesetz betrifft insbesondere die künftig mögliche Eintragung von Marken. Es tritt im Jahr 2026 in Kraft.
05.12.2025
Von Julia Merle | Bonn
Neuerungen durch das Markengesetz
Zu den Bestimmungen des 52 Artikel umfassenden neuen Markengesetzes zählen folgende:
Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beträgt nach Art. 20 Markengesetz zunächst zehn Jahre. Sie kann immer wieder um weitere zehn Jahre verlängert werden. Nach Ablauf der Schutzdauer ist die Beantragung der Verlängerung der Eintragung noch binnen sechs Monaten möglich.
Das Gesetz enthält in Kapitel 3 Vorgaben zur Markeneintragung und den erforderlichen Angaben. Für den Markenschutz kommt es künftig grundsätzlich auf den Anmeldetag der Marke an ("First-to-file"-Prinzip).
Die Marke wird in Art. 52 i.V.m. Art. 3 des Gesetzes weit definiert: Es fallen etwa auch Farbmarken darunter und Kollektiv- (Art. 30) sowie Zertifizierungsmarken (Art. 28) sind erfasst. Neben eingetragenen werden auch notorisch bekannte Marken (well-known marks) geschützt.
Ferner sind beispielsweise Bestimmungen zu Maßnahmen bei Verletzung von Markenrechten enthalten, insbesondere auch Sanktionsmechanismen in Bezug auf Produktpiraterie.
Inkrafttreten und Übergangsfristen
- Das Markengesetz wird am 11. November 2026 (zwölf Monate nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt) in Kraft treten, dazu: Art. 51 des Gesetzes.
- Innerhalb von sechs Monaten danach, also bis 11. Mai 2027, sollen zudem erforderliche Umsetzungsregelungen und Verfahrensrichtlinien der zuständigen Behörden erlassen werden (vgl. Art. 50 des Gesetzes).
- Bislang finden im Bereich des Markenrechts lediglich Common-Law-Grundsätze Anwendung und es werden zweisprachige informelle Hinweise, sogenannte (Trademark) Cautionary Notices, in einer führenden maledivischen Tageszeitung veröffentlicht. Zur Aufrechterhaltung des Schutzes sollen bestehende Notices bis zum 11. November 2027 zur Registrierung angemeldet werden (vgl. Art. 49 des Gesetzes); wenngleich sie keine Priorität begründen können.
Entwicklung des IP-Rechts der Malediven und weiterführende Hinweise
Das neue Markengesetz reiht sich ein in verschiedene aktuelle Rechtsentwicklungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums.
So haben die Malediven außerdem im August 2025 den Maldives Intellectual Property Office Act verabschiedet, der die Grundlage für die Einrichtung eines eigenen Amts für geistiges Eigentums (Patentamt) bildet. Dieses Gesetz wird nach seinem Art. 34 am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Bereits seit 2010 besteht ein Urheberrechtsgesetz (Copyrights and Related Rights Act), das im Jahr 2024 erstmals angepasst wurde. Zuständig für die Eintragung von Urheberrechten ist eine Abteilung des maledivischen Ministry of Economic Development and Trade.
Die Malediven sind seit 2004 Mitglied der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Die von der WIPO verwaltete Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst von 1886 trat in der Pariser Fassung von 1971 am 22. November 2025 für die Malediven in Kraft.
Zum Thema:
- Markengesetz (Law No. 19/2025) auf Dhivehi
- Maldives Intellectual Property Office Act (Law No. 12/2025) auf Dhivehi
- Copyrights and Related Rights Act (Act No. 23/2010), amended up to Act No. 31/2024 (Dhivehi)
- Website der WIPO zum Beitritt der Malediven zur Berner Übereinkunft (Englisch)
- GTAI-Rechtsbericht WTO und geistiges Eigentum