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Rechtsmeldung Mauritius Steuerrecht

Mauritische Regierung kündigt steuerliche Änderungen an

Die mauritische Regierung hat kürzlich steuerliche Änderungen verkündet. Neue Einkommensteuersätze sollen gelten und die Körperschaft- und Umsatzsteuer angepasst werden.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Laut den Anfang Juni angekündigten steuerlichen Änderungen sollen unter anderem die Einkommensteuersätze stark vereinfacht werden. Die derzeit vorgesehenen 11 Stufen sollen auf nur noch drei reduziert werden. Auf die ersten 500.000 Rupien fällt dann keine Einkommensteuer an. Auf die nächsten 500.000 Rupien wird ein Steuersatz von 10 Prozent gezahlt und auf alles darüber liegende Einkommen 20 Prozent.

Für Unternehmen in bestimmten Sektoren wird eine alternative Mindeststeuer (Alternative Minimum Tax) eingeführt. Sie gilt immer dann, wenn die Körperschaftsteuer weniger als 10 Prozent des Buchgewinns beträgt. Anstelle der regulären Körperschaftsteuer muss das Unternehmen dann 10 Prozent Steuern auf seinen Buchgewinn zahlen. Dies gilt für Hotels, Versicherungsgesellschaften, Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen in der Finanzvermittlung und im Immobilienbereich.

Darüber hinaus sollen mauritische Tochtergesellschaften von großen multinationalen Unternehmen künftig eine Mindestaufstockungsteuer (Qualified Domestic Minimum Top-Up Tax) zahlen, sodass ihr effektiver Steuersatz auf 15 Prozent angehoben wird.

Ferner soll die umsatzsteuerliche Registrierungsschwelle von bisher 6 Millionen Rupien auf 3 Millionen Rupien gesenkt werden. Zur elektronischen Rechnungsstellung müssen sich Unternehmen künftig mit einem Umsatz von 80 Millionen Rupien statt 100 Millionen Rupien anmelden.

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