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Branchen | Mexiko | Maschinenbau

Rahmenbedingungen

Der Import von Maschinen läuft meist problemlos ab und es wird im Normalfall keine spezielle Lizenz benötigt. Berücksichtigt werden müssen die Normen zur Sicherheit von Maschinen.

Von Edwin Schuh | Mexiko-Stadt

Verschiedene Stellen führen Zertifizierungen durch

Für Normen und Standards ist in Mexiko die Behörde SINEC ("Sistema Integral de Normas y Evaluación de la Conformidad") zuständig, welche dem Wirtschaftsministerium Secretaría de Economía untersteht. Das mexikanische Recht unterscheidet zwischen folgenden Normen:

  • Normas Oficiales Mexicanas (NOM) sind technische Regulierungen, die von der Regierung erlassen werden und von Unternehmen eingehalten werden müssen
  • Normas Mexicanas (NMX) sind freiwillige Standards, die von anerkannten nationalen Organisationen erlassen werden
  • Für die Sicherheit von Maschinen gilt die Norm NOM-004-STPS-1999 des Arbeitsministeriums STPS ("Secretaría del Trabajo y Previsión Social"). Es existiert ein Gesetzesvorschlag für eine neue Norm (PROY-NOM-004-STPS-2020), die jedoch noch nicht in Kraft getreten ist. Die Normen schieben die Verantwortlichkeit für die Sicherheit nicht auf den Hersteller von Maschinen, sondern auf den Anwender.

Zertifizierungen führen unter anderem die folgenden Stellen durch: Normalización y Certificación (NYCE, gehört zur globalen QIMA Group), Asociación de Normalización y Certificación, A.C. (ANCE) und Instituto Mexicano de Normalización y Certificación (IMNC). 

Generell wird für den Import von Maschinen in Mexiko keine spezielle Lizenz benötigt und das Importverfahren verläuft nach den allgemein geltenden Regeln ab. Unternehmen berichten jedoch seit gut zwei Jahren von größeren Schwierigkeiten bei der Zertifizierung von Produkten. Wenn früher nur ein Zertifikat für ein Produkt verlangt wurde, müssen inzwischen auch einzelne Teile (Touchscreen, Steuerungsgerät etc.) zertifiziert werden. Zudem müssen Unternehmen, die Maschinen importieren wollen, die mit dem Sicherheitssektor in Verbindung gebracht werden können, gesondert bei der Steuerbehörde SAT registriert sein (Padrón de Importadores con Sectores Específicos). Beispiele sind Maschinen mit integriertem Laser oder Infrarotkameras.

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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