Recht kompakt | Mexiko | Umweltschutzrecht
Mexiko: Umweltschutzrecht und Nachhaltigkeit
Im Jahr 2025 verabschiedete Mexiko ein neues Gesetz zur Energiewende. (Stand: 15.08.2025)
Von Dr. Julio Pereira | Berlin
Mexiko verfügt über ein umfangreiches gesetzliches Repertoire in Umweltangelegenheiten. Dieses umfasst Verfassungsbestimmungen zum Umweltschutz, verschiedene Gesetze zu Themen wie ökologisches Gleichgewicht, biologische Sicherheit, Bio-Produkte, nachhaltige ländliche Entwicklung sowie die entsprechenden Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, die von verschiedenen öffentlichen Kontroll- und Aufsichtsorganen erlassen werden.
Klimawandel
Aus diesem breiten Spektrum an Vorschriften ragt das Allgemeine Gesetz zum Klimawandel (Ley General de Cambio Climático – LGCC) heraus. Das 2012 erlassene Gesetz wurde 2018 grundlegend reformiert und ist zum wichtigsten mexikanischen Rechtsinstrument für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung geworden.
Allgemein zielt das Gesetz darauf ab, die Umsetzung der Nationalen Politik zum Klimawandel (Política Nacional de Cambio Climatico) zu regeln, zu fördern und zu ermöglichen, deren Durchführung in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Auch Bundesländer und Gemeinden haben im Gesetz festgelegte Verpflichtungen. Eines der Hauptziele des Gesetzes ist die Verwirklichung von Art. 4 der mexikanischen Verfassung (Constitución Política de los Estados Unidos Mexicanos), der das Recht jedes Menschen auf eine gesunde Umwelt für seine Entwicklung und sein Wohlbefinden festschreibt. Sowohl das Pariser Abkommen als auch das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen werden in dem Gesetz ausdrücklich berücksichtigt. Dies war das erste Gesetz, das das Ziel des mexikanischen Staates zum Ausdruck brachte, den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen und kohlenstoffarmen Wirtschaft zu schaffen (Art. 1 VII und Art. 33 II LGCC).
Zu den langfristigen Strategien zur Bekämpfung des Klimawandels gehören die Stromerzeugung sowie der schrittweise Ersatz der Nutzung und des Verbrauchs fossiler Brennstoffe durch erneuerbare Energiequellen (Art. 33 III LGCC). Im Mittelpunkt solcher Strategien stehen Anreize für Forschung und Entwicklung neuer Technologien sowie wirtschaftliche und steuerliche Anreize für die Konsolidierung umweltfreundlicher Industrien und Unternehmen (Art. 33 XIII und Art. 102 XIV LGCC).
Das LGCC bringt auch konkrete Mechanismen zur Sanktionierung von Emissionsquellen (Fuentes emisoras), die Treibhausgase ausstoßen. So wurde beispielsweise ein Informationssystem geschaffen, mit dem die Quellen von Schadstoffemissionen nach Sektoren, Subsektoren und Wirtschaftstätigkeiten ermittelt werden. Es handelt sich um ein öffentliches Register (Registro Nacional de Emisiones) der Emissionsquellen. Durch dieses System können juristische und natürliche Personen mit Sitz in Mexiko verpflichtet werden, in regelmäßigen Berichten Daten über ihre direkten oder indirekten Emissionen zu liefern (Art. 87 und 88 LGCC). Die Verpflichtung ergibt sich aus der Art der Schadstoffe, wie Kohlendioxid oder Methan, und der Menge der Emissionen, gemessen in Tonnen pro Jahr.
Die Unternehmen unterliegen der Kontrolle durch das zuständige Sekretariat (Secretaría de Medio Ambiente y Recursos Naturales), das die Echtheit der vorgelegten Daten überprüft und Sanktionen verhängt (Art. 111 bis 114 LGCC). Im Falle der Verheimlichung von Informationen kann die Bundesstaatsanwaltschaft für Umweltschutz (Procuraduría Federal de Protección al Ambiente) Geldstrafen verhängen, die auf der Grundlage des geltenden örtlichen Mindestlohns berechnet werden. Sowohl die Unterlassung von Informationen als auch andere Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz können zur Verhängung von Sicherheitsmaßnahmen (medidas de seguridad) führen, die im Allgemeinen Gesetz über das ökologische Gleichgewicht und den Umweltschutz (Ley General del Equilibrio Ecológico y la Protección al Ambiente – LGEEPA) vorgesehen sind. Zu diesen Maßnahmen gehört die vorübergehende, teilweise oder vollständige Schließung der Anlagen des Unternehmens (Art. 170 LGEEPA).
Energiewendegesetz
Am 18. März 2025 wurde das mexikanische Energiewendegesetz (Ley de Planeación y Transición Energética – LPTE) verabschiedet. Mit diesem Gesetz schafft Mexiko einen verbindlichen Rechtsrahmen, der die Nutzung sauberer Energien und die Modernisierung des Energiesektors in den Vordergrund stellt. Dieses Gesetz ersetzt nicht nur das vorherige aus dem Jahr 2015, sondern erweitert dessen Geltungsbereich durch die Einbeziehung von Kriterien der Energiegerechtigkeit und die Konsolidierung eines neuen Ansatzes für Nachhaltigkeit. Das LPTE legt den Grundstein für die Einführung eines Kohlenstoffmarktes durch die sogenannten Certificados de Energía Limpia (CEL).