Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollbericht Mexiko Kennzeichnungsvorschriften

Kennzeichnungsvorschriften

Vorgaben zur Etikettierung sind rechtsverbindlich.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Gemäß den Vorgaben der verbindlichen Norm NOM-050-SCFI-2004 müssen Produkte in Mexiko gut sichtbar in spanischer Sprache mit einem fest am Produkt oder der Verpackung aufgebrachten Etikett mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:

  • Bezeichnung des Produktes
  • Menge
  • Name und Sitz des Herstellers und des Einführer
  • Ursprungsland (zum Beispiel: "producto de", "hecho en", "manufacturado en" oder "producido en")
  • bei gefährlichen Produkten Hinweise auf Risiken in Form von graphischen Darstellungen oder Symbolen
  • Gebrauchsinstruktionen, wenn notwendig. Falls eine Gebrauchsanweisung in der Verpackung beiliegt, Hinweis darauf
  • Verfallsdatum

Darüber hinaus gelten für zahlreiche Produkte spezifische, auf diese zugeschnittene verbindliche Normen zur Kennzeichnung, zum Beispiel für Textilprodukten und Bekleidung sowie Nahrungsmitteln und nicht alkoholischen Getränken. Für die Etikettierung verpackter Nahrungsmitteln und alkoholfreier Getränke finden zudem die Regeln zur Einführung, Prüfung, Überwachung und Konformitätsbewertung der Norm 051-SCFI/SSA1-2010 Anwendung.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.