Zollbericht Mexiko Kennzeichnungsvorschriften
Kennzeichnungsvorschriften
Vorgaben zur Etikettierung sind rechtsverbindlich.
03.09.2025
Von Andrea González Alvarez | Bonn
Gemäß den Vorgaben der verbindlichen Norm NOM-050-SCFI-2004 müssen Produkte in Mexiko gut sichtbar in spanischer Sprache mit einem fest am Produkt oder der Verpackung aufgebrachten Etikett mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:
- Bezeichnung des Produktes
- Menge
- Name und Sitz des Herstellers und des Einführer
- Ursprungsland (zum Beispiel: "producto de", "hecho en", "manufacturado en" oder "producido en")
- bei gefährlichen Produkten Hinweise auf Risiken in Form von graphischen Darstellungen oder Symbolen
- Gebrauchsinstruktionen, wenn notwendig. Falls eine Gebrauchsanweisung in der Verpackung beiliegt, Hinweis darauf
- Verfallsdatum
Darüber hinaus gelten für zahlreiche Produkte spezifische, auf diese zugeschnittene verbindliche Normen zur Kennzeichnung, zum Beispiel für Textilprodukten und Bekleidung sowie Nahrungsmitteln und nicht alkoholischen Getränken. Für die Etikettierung verpackter Nahrungsmitteln und alkoholfreier Getränke finden zudem die Regeln zur Einführung, Prüfung, Überwachung und Konformitätsbewertung der Norm 051-SCFI/SSA1-2010 Anwendung.