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Rechtsmeldung Moldau Steuervergünstigungen

Hinweise zum Steueraufschub in Moldau veröffentlicht

Bestimmte Unternehmen haben die Möglichkeit, die Gewinnsteuer für die Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025 zu stunden.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Die moldauische Finanzverwaltung ("Servicuil Fiscal de Stat") hat Hinweise zur Möglichkeit der Stundung der Gewinnsteuer für Kleinst-, Klein- und Mittel Unternehmen für die Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025 herausgegeben. Steuerpflichtige Unternehmen, die von der Stundung Gebrauch machen, sind auch von der Zahlung der vierteljährlichen Steuervorauszahlung befreit. Zu diesem Zweck werden die Unternehmen in Kategorien eingeteilt:

Mikro/Kleinstunternehmen

9 oder weniger Beschäftigte

Jahresumsatz bis 18 Millionen Moldauischer Leu (MDL)

Kleinunternehmen

49 oder weniger Beschäftigte

Jahresumsatz bis 50 Millionen Moldauischer Leu (MDL)

Mittlere Unternehmen

249 oder weniger Beschäftigte

Jahresumsatz bis zu 100 Millionen Moldauischer Leu (MDL)

Bestimmte Unternehmen können die Stundung nicht in Anspruch nehmen. Dazu gehören Einzelunternehmen, landwirtschaftliche Betriebe, Unternehmen in Sonderwirtschaftszonen wie dem internationalen Freihafen Giurgiulesti oder IT-Parks sowie Unternehmen aus dem Finanz- und Versicherungssektor.

Unternehmen sollten beachten, dass der Antrag auf Steueraufschub  für jeden Veranlagungszeitraum bei der Einreichung der Steuererklärung (Formular BEN12) für den betreffenden Veranlagungszeitraum neu gestellt werden muss.

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