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Moldau: Klimagesetze
Klimagesetze in Moldau sind durch nationale und internationale Gesetzgebung geprägt. Die Priorität liegt dabei auf einer nachhaltigen Entwicklung des Wirtschaftslebens.
13.01.2023
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Den gesetzlichen Rahmen bildet das Gesetz "Über den Schutz der Umwelt" ("Lege privind protecţia mediului înconjurător"). Das Gesetz erklärt den Schutz der Umwelt zu einer nationalen Priorität, die in direktem Zusammenhang mit den Lebens- und Gesundheitsbedingungen der Bevölkerung, der Verfolgung wirtschaftlicher und sozial-humanistischer Interessen sowie den Möglichkeiten einer nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft in der Zukunft steht. Es regelt die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und der Umwelt und ist die Grundlage für die Ausarbeitung von spezifischen Verordnungen zum Schutz der Umwelt. Zudem hat Moldau mehrere internationale Abkommen unterzeichnet wie das Pariser Übereinkommen zum Klimaschutz vom 4. November 2016. Weitere Information zur nationalen und internationalen Gesetzgebung sowie zu nationalen Aktionsplänen kann auf der Internetseite des Ministeriums für Umweltschutz unter der Rubrik "Gesetzgebung" abgerufen werden.
Ferner bestimmt das Gesetz die Verantwortung von natürlichen und juristischen Personen für verursachte Umweltschäden und die Entschädigung für Schäden, die der Umwelt durch Verantwortliche zugefügt worden sind. Bußgelder und Gebühren für Umweltverschmutzungen werden gemäß dem Gesetz "Über die Zahlung von Umweltverschmutzungen" ("Lege privind plata pentru poluarea mediului") an den nationalen ökologischen Fond ("Fondului Ecologic Naţional") abgeführt.
Das Ministerium für Umwelt ("Ministerul Mediului") ist die zuständige Behörde in allen Fragen des Umweltschutzes und der Abfallwirtschaft. Das Ministerium setzt die staatliche Politik im Bereich des Umweltschutzes und der Nutzung von natürlichen Ressourcen. Bei der Umsetzung wird der Schwerpunkt auf die Schaffung günstiger Lebensbedingungen und die nachhaltige Entwicklung des Landes gelegt. Weiterhin ist das Ministerium für die internationale Zusammenarbeit und die Angleichung der nationalen Gesetzgebung an die Europäischen Union zuständig.