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Recht kompakt | Moldau | Kaufrecht

Moldau: Vertragsrecht

Das moldauische Zivilrecht regelt die vertraglichen und anderen Verpflichtungen und Beziehungen zwischen Wirtschaftsakteuren untereinander und Privatpersonen.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Das allgemeine Zivilrecht ist im moldauischen Zivilgesetzbuch  ("Codul civil“) geregelt. Das Gesetz geht von Vertragsfreiheit bei Abschluss von Verträgen aus. Es sind jedoch einige gesetzliche Vorgaben zu beachten. Die Einigung über den Vertragsschluss kann sowohl mündlich, schriftlich oder beim Notar erfolgen. Für bestimmte Fälle schreibt das Gesetz die Schriftform oder die notarielle Form vor. Die Schriftform ist unter anderem für folgende Vertragsabschlüsse vorgesehen:

  • bei einem Vertragsabschluss von mehr als 1.000 Moldau-Lei (ca. 49 Euro);
  • Vorkasse;
  • Vertragsstrafen;
  • Mietvertrag;
  • Leasing etc.

Daneben besteht die Möglichkeit, den Vertrag in elektronischer Form abzuschließen. Voraussetzung hierfür ist, dass das elektronische Format den gesetzlichen Vorgaben entspricht und eine zertifizierte elektronische Unterschrift vorliegt. Liegt eine solche Unterschrift vor, wird die elektronische Form der Schriftform gleichgestellt. Wenn die Schriftform nicht eingehalten wird, verliert der Vertrag nicht seine Gültigkeit. Allerdings ist zu beachten, dass im Falle eines Rechtstreites dies die Führung des Beweises erschwert. In diesem Fall wird der Beweis durch Zeugen ausgeschlossen. 

Die notarielle Form ist etwa für Kauf von Immobilien und Grundstücken oder bei Gesellschaftsverträgen vorgesehen. Wird die notarielle Form nicht eingehalten, gilt der abgeschlossene Vertrag als unwirksam.

Neben dem Erfordernis der Schriftform müssen die Verträge gesetzliche Mindest-Anforderungen an den Inhalt erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Angaben über die Parteien wie Name, Adresse und bei juristischen Personen die Steuernummer. Es empfiehlt sich, eine Rechtswahl im Vertrag aufzunehmen. 

Verträge sollten in moldauischer Sprache geschlossen werden. Daneben können Verträge in zwei oder mehr Sprachen abgefasst werden. Ergeben sich bei der Auslegung des Vertrages Unsicherheiten und haben die Parteien nicht festgelegt, welche Sprache Vorrang hat, so muss der Vertrag ausgelegt werden: Weichen die beiden Vertragsfassungen voneinander ab, ist die Fassung maßgeblich in der der Vertrag ursprünglich abgefasst wurde. Für einige Arten von Verträgen, wie zum Beispiel bei einem elektronischen Vertragsabschluss, ist die moldauische Sprache gesetzlich vorgeschrieben. 


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