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Moldau: Vertriebsrecht
Das Vertriebsrecht ist im Zivilgesetzbuch geregelt. Neben dem Handelsvertretervertrag kennt das moldauische Recht den Kommissions- und Franchisevertrag.
13.01.2023
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Handelsvertreter
Der Handelsvertretervertrag ist in Art. 1212 des Zivilgesetzbuches ("Codul Civil") geregelt. Die allgemeinen Bestimmungen über Informationspflichten, Zusammenarbeit und Beendigung des Vertrages sind in den Art. 1199 bis 1210 geregelt. Im Rahmen des Agenturvertrages verpflichtet sich eine Partei langfristig, im Namen einer anderen Partei als unabhängiger Vermittler Verträge auszuhandeln oder abzuschließen. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Gegenzug, dem Vertreter für diese Tätigkeit eine Vergütung zu bezahlen. Der Vertreter muss in Moldau registriert sein. Für die Vertragsform empfiehlt sich die Schriftform. Nur in diesem Fall kann die Wirksamkeit des Vertrages gegenüber Dritten nachgewiesen werden.
Kommissionsvertrag
Bei einem Kommissionsvertrag verpflichtet sich ein Berufskommissionär im Rahmen der regulären Geschäftstätigkeit im eigenem Namen, aber für Rechnung einer anderen Person Verträge über Produkte oder Wertpapiere auszuschließen (Art. 12213 des Zivilgesetzbuches).
Franchisevertrag
Im Rahmen der Franchisevereinbarung (Art. 122113 des Zivilgesetzbuches) räumt eine Partei (der Franchisegeber) der anderen Partei (dem Franchisenehmer) das Recht ein, innerhalb des Franchisenetzes gegen Entgelt gewerbliche Tätigkeiten (Franchisetätigkeit) auszuüben, um bestimmte Produkte im Namen und auf Kosten des Franchisenehmers anzubieten, und der Franchisenehmer hat das Recht und die Pflicht, die Marke, das Warenzeichen oder andere Rechte an geistigem Eigentum, das Know-how und die Art und Weise der Organisation der gewerblichen Tätigkeit des Franchisegebers zu nutzen.