Zollbericht Moldau Zolltarif, Einfuhrzoll
Zölle und Einfuhrabgaben
In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft.
06.04.2023
Von Karin Appel | Bonn
Zolltarif
Die Einfuhrabgaben können entweder per Überweisung oder auch bar beim Zoll beglichen werden. Die Höhe der Zollsätze richtet sich nach dem Zolltarif, der gemäß Harmonisierten System der Weltzollorganisation aufgebaut ist. Die ersten sechs Stellen jeder einer bestimmten Ware zugeordneten Warennummer sind weltweit identisch.
Die Einfuhr der meisten Waren mit Ursprung in der EU ist zollfrei möglich. Einige Waren wie Wein, verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, einige Fleischerzeugnisse, Gemüse und Obst sowie Textilerzeugnisse unterliegen einem graduellen Zollabbau.
Um die Zollfreiheit, wenn sie besteht, in Anspruch nehmen zu können, muss die Ursprungseigenschaft der jeweiligen Ware bei der Einfuhr bescheinigt werden. Dies geschieht entweder durch die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder durch eine vom Ausführer auf einem Handelspapier abgegebene Erklärung. Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 wird auf Antrag vom deutschen Zoll ausgestellt.
Auf dem Handelspapier, meistens auf der Rechnung, kann nur ein ermächtigter Ausführer für Waren in unbegrenzter Menge die Ursprungserklärung ausfertigen. Bei Warensendungen, die Ursprungserzeugnisse bis zu einem Warenwert von 6.000 Euro enthalten, kann jeder Ausführer die Ursprungserklärung ausfertigen. Die Erklärung muss maschinenschriftlich auf der Rechnung erfolgen und eigenhändig vom Ausführer unterzeichnet werden. Die Erklärung muss in folgender Weise verfasst sein: „Der Ausführer (Ermächtigter Ausführer; Bewilligungs-Nr. … (1)) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nichts anderes angegeben, präferenzbegünstigte … (2) Ursprungswaren sind.“ Eine abweichende, eigenmächtige Textfassung ist nicht zulässig. Die Bestimmung der Ursprungseigenschaft erfolgt nach den Vorgaben des Protokolls II im Anhang des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Moldau.
Fällt bei der Einfuhr ein Zoll an, so wird er anhand des Zollwerts der Ware bemessen. Der Zollwert ist in der Regel der sogenannte CIF-Wert, das heißt der tatsächlich gezahlte Kaufpreis zuzüglich der angefallenen Verpackungs- sowie Beförderungskosten bis zur moldauischen Grenze.
Zollabfertigungsgebühren
Für die Warenabfertigung erhebt der moldauische Zoll Gebühren. Für die Abfertigung zum freien Verkehr oder zur vorübergehenden Verwendung angemeldeter Waren erhebt der Zoll 0,4 Prozent des Zollwertes, ab einem Warenwert von mehr als 1.000 Euro, jedoch nicht mehr als 1.800 Euro. Bei der vorübergehenden Verwendung werden die gleichen Gebühren fällig, wenn die Waren für mehr als zwei Monate in Moldau verwendet werden. Für die Abfertigung von Waren, die zur vorübergehenden Verwendung angemeldet werden, erhebt der Zoll 0,05 Prozent des Warenwerts, wenn die Dauer der vorübergehenden Verwendung zwei Monate nicht übersteigt, und die Waren für Ausstellungen und Messe, für sportliche oder kulturelle Veranstaltungen eingeführt werden.
Einfuhrumsatzsteuer
Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt in Moldau in der Regel 20 Prozent. Ein ermäßigter Einfuhrumsatzsteuersatz von acht Prozent wird für bestimmte Waren wie pharmazeutische Erzeugnisse, Backwaren, Medizinprodukte, lebende Tiere, Obst und Gemüse erhoben. Die Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zuzüglich anfallender Zölle, Gebühren und weiteren Steuern oder Abgaben ohne Einfuhrumsatzsteuer. Damit entspricht der Lieferpreis dem Zollwert.
Folgende Waren können mit einem ermäßigten Einfuhrumsatzsteuersatz von acht Prozent in Moldau eingeführt werden:
Warenbezeichnung | HS Code |
---|---|
Brot und Backwaren | 90120000, 190540, 190590300, 190590600, |
Milch und Milcherzeugnisse | 0401, 0402, 0403, 0405, 040610300 und 040610500 |
Bestimmte Arzneimittel | 3001-3004 |
Erdgas und Flüssiggas | 2711 |
Frische Zuckerrüben | 1003, 1004, 1005, 1007, 1201, 1205, 120600, 1209 |
Zuckerrübenzucker | |
feste Biobrennstoffe zur Erzeugung von Strom, Wärme und Warmwasser | |
Dill und Petersilie | 0713, 071420100, 080231000, 080610, |
Von der Einfuhrumsatzsteuer befreit sind folgende technische Ausrüstungsgegenstände:
Warennummer | Warenbezeichnung |
---|---|
8422.30.000 | Maschinen und Apparate zum Füllen, Verschließen, Versiegeln oder Etikettieren von Flaschen, Dosen, Schachteln, Säcken oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Verkapseln von Flaschen, Gläsern, Tuben oder ähnlichen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Versetzen von Getränken mit Kohlensäure |
8424.81.100 | Apparate für die Bewässerung |
8424.81.910 | Spritz- und Streugeräte, die für die Montage an landwirtschaftlichen Zugmaschinen oder zum Schleppen durch diese Zugmaschinen bestimmt sind |
8432 | Maschinen, Apparate und Geräte für die Land- und Forstwirtschaft oder den Gartenbau, zum Bearbeiten oder Bestellen des Bodens oder zur Pflege der Pflanzen; Walzen für Rasenflächen oder Sportplätze |
8433 | Maschinen, Apparate und Geräte zum Ernten oder Dreschen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, einschließlich Stroh- oder Futterpressen; Rasenmäher und andere Mähmaschinen; Maschinen zum Reinigen oder Sortieren von Eiern, Obst oder anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ausgenommen Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8437 |
8436 | Andere Maschinen, Apparate und Geräte für die Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau, die Geflügel- oder Bienenhaltung, einschließlich Keimapparate mit mechanischen oder wärmetechnischen Vorrichtungen und Brut- und Aufzuchtapparate für die Geflügelzucht |
8437 | Maschinen, Apparate und Geräte zum Reinigen, Sortieren oder Sieben von Körner- oder Hülsenfrüchten; Maschinen, Apparate und Geräte für die Müllerei oder zum Behandeln von Getreide oder Hülsenfrüchten, ausgenommen Maschinen, Apparate und Geräte von der in der Landwirtschaft verwendeten Art |
8458 | Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) zur spanabhebenden Metallbearbeitung |
8459 | Spanabhebende Werkzeugmaschinen (einschließlich Bearbeitungseinheiten auf Schlitten) zum Bohren, Ausbohren, Fräsen oder Außen- oder Innengewindeschneiden von Metallen, ausgenommen Drehmaschinen (einschließlich Dreh-zentren) der Position 8458 |
8701 | Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709) |