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Namibia: Investitionsrecht

In Namibia können ausländische Investoren in nahezu allen Bereichen investieren. Um Anreize zu erhalten, können sie ein Investitionszertifikat beantragen.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Rechtsgrundlage für ausländische Investitionen in Namibia ist der Foreign Investments Act 27 of 1990. Zu beachten ist gegebenenfalls auch der Export Processing Zones Act 9 of 1995.

Weitere Informationen zum namibischen Investitionsrecht sind abrufbar auf der Webseite der Investitionsbehörde Namibia Investment Promotion and Development Board (NIPDB). Die Investitionsbehörde dient ausländischen Investoren als One-Stop Centre. Sie bietet neben generellen Informationen über Investitionen in Namibia auch einzelfallbezogene Beratung an. Sie unterstützt Investoren bei ihrer Interaktion mit den namibischen Behörden und bemüht sich um eine Minimierung der bürokratischen Hürden.

Die Investitionsbehörde bietet unter anderem folgende Dienstleistungen an: Eintragung von Gesellschaften, Ausstellung von Gewerbeanmeldungen, Erteilung von Umweltverträglichkeitsbescheinigungen, Ausstellung von Visa oder Erteilung verschiedener sektorspezifischer Genehmigungen.

Investitionsbeschränkungen

Ausländische Investoren dürfen in Namibia grundsätzlich in allen Bereichen investieren.

Um die wirtschaftliche Beteiligung der vor der Unabhängigkeit benachteiligten Bevölkerung zu erhöhen, hat die namibische Regierung den New Equitable Economic Empowerment Framework (NEEEF) erlassen. Die Grundsätze des NEEEF ähneln den südafrikanischen Broad-Based Black Empowerment Regelungen. Unternehmen, die die NEEEF-Grundsätze nicht einhalten, werden nicht ausdrücklich bestraft. Sie können allerdings nicht an Ausschreibungen der Regierung oder staatlicher Unternehmen teilnehmen und können Lizenzen in bestimmten Bereichen nicht erhalten. Unternehmen, die diese Aktivitäten planen, benötigen ein NEEEF-Rating der NEEEF-Kommission. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Punkte können in folgenden Bereichen erlangt werden:

  • Eigentumsbeteiligung benachteiligter Gruppen (ownership),

  • Beteiligung im Management und bei der Beschäftigung (management control and employment equity),

  • personelle Ressourcen und Ausbildung (human resources and skills development),

  • Entwicklung der unternehmerischen Tätigkeit (Entrepreneurship Development) und

  • Investitionen in die Gemeinschaft (Community Investment).

Bereits vor einigen Jahren wurde ein Gesetzentwurf zum NEEEF ins namibische Parlament eingebracht. Dieses wurde aber bis heute nicht endgültig verabschiedet.

Investitionsanreize

Ausländische Unternehmen profitieren von Erleichterungen bei der Repatriierung von Gewinnen, wenn sie ein Investitionszertifikat (Certificate of investment status) bei der Investitionsbehörde beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass die Investition mindestens 2 Millionen Namibia-Dollar umfasst oder es sich um eine Reinvestition von Gewinnen handelt. Förderfähig sind außerdem der Erwerb von Anteilen an einem namibischen Unternehmen, wenn mindestens 10 Prozent der Anteile von dem ausländischen Investoren gehalten werden oder der Investor aktiv an der Leitung des Unternehmens beteiligt ist.

Investitionsanreize werden Investoren in Namibia insbesondere in den Exportproduktionszonen (export processing zones - EPZ) gewährt. Jedes Gebiet kann durch den zuständigen Minister zu einer EPZ deklariert werden. Waren, die in einer EPZ hergestellt werden, dienen dem Export und dürfen nicht innerhalb Namibias verkauft werden. Zu den Anreizen in einer EPZ gehören unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Befreiung von der Körperschaftsteuer auf das in der EPZ erwirtschaftete Einkommen,
  • Befreiung von der Umsatzsteuer,
  • Befreiung von der Stempelsteuer auf Urkunden, die für die Aktivitäten in der EPZ nötig sind,
  • Steuerbefreiung beim Erwerb von Grundstücken,
  • Zollerleichterungen.

Im Jahr 2020 wurden durch eine Änderung des Income Tax Act die Vorschriften, die die Anreize in EPZ regeln, aufgehoben. Die genannten Anreize gelten daher nur noch bis zum 31. Dezember 2025.

Investitionsschutzabkommen

Zwischen Deutschland und Namibia besteht ein Investitionsschutz- und -fördervertrag vom 21. Januar 1994. Er ist am 21. Dezember 1997 in Kraft getreten.

Investitionsstreitigkeiten

Namibia hat die Konvention zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (Convention on the Settlement of Investment Disputes - ICSID-Konvention) vom 18. März 1965, in Kraft getreten am 14. Oktober 1966, zwar am 26. Oktober 1998 unterzeichnet, allerdings bis heute nicht ratifiziert. Damit ist die Konvention für das Land noch nicht in Kraft getreten (Statustabelle, abrufbar auf der Webseite des International Centre for Settlement of Investment Disputes). Somit können Streitigkeiten von Investoren gegen den namibischen Staat nicht vor dem ICSID ausgetragen werden.

Investitionsgarantien

Bei einem Investitionsvorhaben in Namibia können außerdem die Investitionsgarantien des Bundes hilfreich sein. Durch diese können sich insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor politisch bedingten Forderungsausfällen absichern. Weitere Informationen stehen auf der Webseite des AGA-Portals (AuslandsGeschäftsAbsicherung) der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung.

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