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Rechtsbericht Niederlande Arbeits- und Arbeitsgenehmigungsrecht

Niederlande: Neuer Kurs in Sachen Leiharbeit

Die vormals recht liberale Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung in den Niederlanden ist Geschichte. Das neue Regime ähnelt dem deutschen.

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Ein neuer Kollektivvertrag verbessert die Stellung der Leiharbeiter

Seit Januar 2026 gilt in den Niederlanden ein neuer Tarifvertrag (Collectieve Arbeidsovereenkomst, abgekürzt CAO) für Leiharbeiter (uitzendkrachten). Wichtigste Regelung: Leiharbeiterinnen und -arbeiter haben Anspruch auf die gleichen Arbeitsbedingungen wie die fest angestellten Kolleginnen und Kollegen aus dem Beitrieb des Entleihers. Das bedeutet, dass der Gleichbehandlungsanspruch über die reine Vergütung hinausgeht und beispielsweise auch Urlaubsregelungen, Zuschüsse zur Altersversorgung, Fortbildung und Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit erfasst. Die Arbeitsbedingungen müssen nicht exakt gleich sein, aber das Gesamtpaket muss in Bezug auf den Wert gleich sein. Der Entleiher ist dem Zeitarbeitsunternehmen gegenüber zur Auskunft über die relevanten Arbeitsbedingungen verpflichtet.

Auch für die Rentenversicherung der Leiharbeiter gilt ab 2026 eine neue Regelung. Sie gilt ab dem ersten Tag der Zeitarbeit für alle über 18-jährigen. Die neue gesamte Beitragssumme beträgt 23,4 Prozent, davon entfallen 15,9 Prozent auf den Verleiher und 7,5 Prozent auf den Leiharbeiter. Diese Rentenregelung fließt in die Gleichwertigkeitsberechnung mit ein.

Ein neues Gesetz ändert die Spielregeln der Leiharbeit

Am 11. November 2025 hat das niederländische Parlament das „Wet toelating terbeschikkingstelling arbeidskrachten“ verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist die Mißbrauchsbekämpfung in der Leiharbeitsbranche und der Schutz der Leiharbeiterinnen und -arbeiter. 

Das Gesetz enthält zwei Kernvorschriften: Erstens die Einführung einer Erlaubnispflicht für Leiharbeitsunternehmen als zwingende Voraussetzung für Arbeitnehmerüberlassung. Eine solche Erlaubnis wird nur erteilt, wenn das Unternehmen bestimmte Anforderungen erfüllt. Es muss eine Bescheinigung über gutes Verhalten (Verklaring Omtrent het Gedrag VOG) vorlegen und finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit demonstrieren. 

Zweitens wird es illegal sein, von einem nicht lizensierten Unternehmen Arbeitskräfte zu entleihen. 

Für den Vollzug der neuen Regeln wird eine neue Behörde gegründet: die Nederlandse Autoriteit Uitleenmarkt (NAU). Die Behörde wird Lizenzen erteilen, zurücknehmen oder verlängern. Sie wird die Einhaltung der Vorschriften überwachen lassen. Die niederländische Arbeitsinspektion bleibt hingegen zuständig für die Umsetzung bezüglich Bußgeldern gegen nicht lizensierte Unternehmen und Unternehmen, die mit solchen Geschäfte machen.

Das neue Gesetz soll zum Januar 2027 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt sollen Leiharbeitsfirmen Erlaubnisse beantragen können. Die volle Implementierung ist dann ab Anfang 2028 geplant.    

Einige Unternehmen sind allerdings vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen, so verwandte Unternehmen, die untereinander ohne Gewinnerzielungsabsicht kurzfristig Ressourcen austauschen, oder Unternehmen, die weniger als 10 Prozent ihres Lohns (und insgesamt maximal 2,5 Millionen Euro pro Jahr) an Leiharbeitskräfte zahlen. 

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