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Rechtsbericht | Serbien | Arbeitsrecht

Serbien digitalisiert Krankmeldungen

Das Land schafft mit der neuen gesetzlichen Grundlage einen verbindlichen digitalen Prozess zur Abwicklung von Krankmeldungen.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Die Neuregelung ist insbesondere für deutsche Unternehmen relevant, die Mitarbeitende in Serbien beschäftigen. Künftig müssen sie den neuen elektronischen Ablauf berücksichtigen und das neue System "eBolovanje-Poslodavac" (еБоловање – Послодавац) implementieren. Unternehmen sollten die technische Umstellung einplanen.

Das neue Gesetz über den Austausch von Daten, Dokumenten und Informationen im Falle einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit über die Softwarelösung "eBolovanje-Poslodavac" wurde am 5. Dezember 2025 im Amtsblatt der Republik Serbien Nr. 109/25 veröffentlicht und trat zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Vollständige Digitalisierung des Krankmeldeverfahrens

Das neue System ersetzt die bisher üblichen Papierbescheinigungen vollständig durch elektronische Dokumente. Beschäftigte müssen künftig ihrem Arbeitgeber keine ärztliche Bescheinigung mehr persönlich aushändigen.

Stattdessen werden folgende Informationen automatisiert im System übermittelt:

  • Bescheinigungen über die Eröffnung des Krankheitsurlaubs;
  • Ärztliche Berichte über die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit;
  • Mitteilungen über medizinische Begutachtungen;
  • Entscheidungen der medizinischen Kommission erster oder zweiter Instanz.

Der Arbeitgeber erhält alle Daten direkt über das Portal ohne Zutun des Arbeitnehmers.
Für Unternehmen bedeutet dies eine deutliche Reduzierung administrativer Abläufe, eine Beschleunigung der Prozesse sowie eine höhere Transparenz bezüglich der Krankheitsstände.

Registrierungspflicht bei "eUprava"

Um Zugriff auf die neue Plattform zu erhalten, müssen sich Arbeitgeber zunächst als Nutzer der  elektronischen Verwaltungsplattform eUprava anmelden, um sich bei  "eBolovanje-Poslodavac" zu registrieren. Für die Registrierung muss ein qualifiziertes elektronisches Zertifikat (квалификованим електронским сертификатом – КЕС) oder eine ConstenID-Anwendung (ЦИД) vorliegen. 

Nach Abschluss der Registrierung und dem Login im eGovernment-Portal können Unternehmen das Konto innerhalb ihrer juristischen Person verwalten und eine oder mehrere Personen hinzufügen, die berechtigt sind, die neue Plattform zu nutzen. Die Fristen für die Registrierung sind gesetzlich festgelegt und sollten eingehalten werden:

  • Bis spätestens 1. Januar 2026: alle Arbeitgeber;
  • Bis spätestens 1. Januar 2027: Einzelunternehmer (preduzetnici).

Das serbische Amt für Informationstechnologie und digitale Verwaltung (Канцеларија за информационе технологије и електронску управу) stellt auf einer Informationsseite einen Leitfaden zur Registrierung und ein Benutzerhandbuch in serbischer Sprache zur Verfügung.

Zentrale Funktionen der Plattform

Nach erfolgreicher Registrierung stehen Arbeitgebern folgende Funktionen zur Verfügung:

  • Empfang von Krankenbescheinigungen und Berichten über die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit;
  • ab 1. April 2026: Einreichung von Anträgen auf Berechnung der Gehaltsentschädigung;
  • ab 1. April 2026: Einreichung von Einsprüchen beziehungsweise von Anträgen auf medizinische Begutachtung;
  • Empfang von Mitteilungen über Bewertungen durch medizinische Kommissionen.

Die Plattform sichert einen einheitlichen elektronischen Dokumentenaustausch zwischen den Gesundheitseinrichtungen, den Unternehmen und dem nationalen Krankenversicherungsfonds.

Ablauf der Krankmeldung im neuen System

Der Prozess beginnt wie bisher bei einer Gesundheitseinrichtung: Wenn ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeit feststellt, wird diese unmittelbar digital erfasst und automatisch an den Arbeitgeber übermittelt. Die Krankschreibung läuft mit dem Ablauf des festgestellten Zeitraumes oder wird durch die Gesundheitseinrichtung bei Fortbestehen der Krankheitssymptome verlängert.

Praktische Konsequenzen für Unternehmen in Serbien

Für deutsche Arbeitgeber in Serbien ergeben sich aus der Neuregelung praktische Konsequenzen. Sie müssen ihre internen Prozesse auf die digitale Krankmeldung umstellen: Die Personalabteilungen benötigen Zugang und Berechtigungen zu "eUprava" und zu "eBolovanje-Poslodavac". Zudem sind ab April 2026 die Anpassung der Lohnabrechnungssysteme erforderlich. Aufgrund der digitalen Datenerfassung entstehen neue Dokumentations- und Compliancepflichten. Das geltende Datenschutzrecht sollte daher beachtet werden.

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