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Niederlande: Rechtssystem
Die Niederlande sind eine konstitutionelle Monarchie mit parlamentarischer Regierungsweise und Mitgliedstaat der Europäischen Union. (Stand: 01.07.2026)
Von Dr. Achim Kampf, Nadine Bauer, Karl Martin Fischer
Allgemeines
Die Niederlande bilden gemeinsam mit Aruba sowie Curaçao und St. Maarten das Königreich der Niederlande. Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius sind besondere Gemeinden, ohne dass sie einer Provinz angehören.
Die Exekutive liegt bei der Krone und den von dem König ernannten Minister:innen. Die Legislative wird von dem König und dem aus zwei Kammern bestehenden Parlament ausgeübt. Die politische Macht liegt somit in den Händen eines demokratisch gewählten Parlaments auf der Grundlage einer geschriebenen Verfassung, welche die persönlichen Freiheiten schützt.
Die Niederlande sind in 12 Provinzen unterteilt (Südholland, Nordholland, Nordbrabant, Gelderland, Limburg, Overijssel, Utrecht, Friesland, Groningen, Drente, Seeland, Flevoland), die jeweils einem direkt gewählten Provinzialparlament unterstehen und deren Hauptaufgabe in der Überwachung der Tätigkeit der Gemeindeverwaltungen liegt.
Seit dem 1. Januar 1958 sind die Niederlande Mitglied der Europäischen Union. Seit dem 1. Januar 1995 sind die außerdem Mitglied der WTO.
Die Amtssprache ist Niederländisch.
Rechtsquellen
Das niederländische Grundgesetz (Grondwet) bildet die Grundlage der Gesetzgebung. Zudem sind Gesetze (wetten), die Rechtsprechung (jurisprudentie) und das ungeschriebene Recht wichtige Rechtsquellen. Zentrale Kodifikation des Privatrechts ist das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch (Burgerlijk Wetboek), das aus zehn Büchern besteht.
Offizielle Bekanntmachungen wie Veröffentlichungen im Staatsblad, Staatscourant und Tractatenblad sind über diese Webseite abrufbar. Daneben bietet das zentrale Portal Overheid Informationen über Regierungsorganisationen und einen Zugang zu lokalen und nationalen Rechtsvorschriften. Urteile sind über diese Suchmaschine aufrufbar.