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Kaschstan: Rechtssystem
Erfahren Sie mehr über das Rechtssystem in Kasachstan: Amtssprachen, gesetzliche Regelungen und Gesetzgebungsverfahren. (Stand: 01.07.2026)
Von Yevgeniya Rozhyna, Dmitry Marenkov
Kasachstan ist gemäß der Landesverfassung von 1995 ein demokratischer, säkularer Rechts- und Sozialstaat mit präsidialer Regierungsform. Der Präsident ist das Staatsoberhaupt und bestimmt die Ausrichtung der Innen- und Außenpolitik. Die Verfassung (Konstïtwcïyası) wurde mehrfach reformiert, zuletzt im Frühjahr 2026. Seit dem 1. Juli 2026 gilt die neue Verfassung mit wesentlichen Änderungen, unter anderem:
- Vorrang internationaler Abkommen wird eingeschränkt;
- Sonderwirtschafts- und Sonderregime werden verfassungsrechtlich verankert;
- Neues Gesetzgebungsverfahren und ein neues beratendes Staatsorgan.
Internationale Einbindung und Abkommen
Kasachstan unterhält zahlreiche internationale Beziehungen und ist durch Abkommen in den Welthandel eingebunden. Mit der neuen Verfassung haben ratifizierte internationale Verträge keinen automatischen Vorrang mehr vor nationalem Recht. Ihre Anwendung hängt künftig stärker von nationalen Umsetzungsgesetzen ab. Die geänderte Verfassung erwähnt jedoch nicht, dass bereits ratifizierte Abkommen automatisch ihre Gültigkeit verlieren. So stellt zum Beispiel Artikel 22 des kasachischen Steuergesetzbuches klar, dass ratifizierte, internationale Abkommen Vorrang vor den nationalen Regelungen genießen.
[...] Vor diesem Hintergrund sind wir der Auffassung, dass die Verfassungsänderungen keine Auswirkungen auf die Anwendbarkeit oder den Vorrang der ratifizierten Doppelbesteuerungsabkommen haben. [...]“, sagt Michael Quiring, Partner und Rechtsanwalt, Niederlassungsleiter Zentralasien bei RÖDL Rechtsberatung.
Übersicht über internationale Abkommen
Unternehmen sollten vor einer Geschäftsaufnahme prüfen, welche internationale Abkommen Kasachstan bereits ratifiziert hat. Darunter fallen derzeit folgende Abkommen:
| Abkommen | Partner | Inkrafttreten | Inhalte / Relevanz für Exporteure |
|---|---|---|---|
| WTO-Mitgliedschaft | Welthandelsorganisation | 30. November 2015 | Liberalisierung des Handels, Zugang zu internationalen Märkten, Schutz geistigen Eigentums |
| Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) | Russland, Belarus, Armenien, Kirgisistan | 1. Januar 2015 | Zollfreiheit innerhalb der Union, gemeinsame technische Standards, erleichterter Warenverkehr |
| Enhanced Partnership and Cooperation Agreement (EPCA) | Europäische Union | Vollständig in Kraft seit 1. März 2020 | Zoll, Dienstleistungen, Investitionsschutz, öffentliches Beschaffungswesen, geistiges Eigentum |
| GUS-Freihandelsabkommen | GUS-Staaten | 2012 (Kasachstan ratifiziert) | Zollfreiheit für bestimmte Waren, regionale Handelsförderung |
| Bilateral Investment Treaties (BITs) | unter anderem Deutschland, Frankreich, China | Verschiedene Jahre | Schutz deutscher Investitionen, Streitbeilegung, faire Behandlung |
WTO-Mitgliedschaft erleichtert internationalen Handel
Insbesondere die WTO-Mitgliedschaft erleichtert den internationalen Austausch von Gütern und Dienstleistungen. Die WTO will zunehmenden Handelshemmnissen mit verbindlichen Regeln entgegenwirken. Einen ersten Überblick über die WTO und weiteres Informationsangebot bietet die GTAI-Webseite zur Welthandelsorganisation.
Zudem bestehen bilaterale Kooperationsverträge mit allen zentralasiatischen Nachbarstaaten, insbesondere in den Bereichen Handel, Energie, Wasserwirtschaft und Grenzmanagement. Die Zusammenarbeit zwischen den Nachbarn Usbekistan und Kirgisistan wurde durch gemeinsame Infrastrukturprojekte und Zollabkommen intensiviert.
Ein Überblick über die Abkommen bietet Zoll und Einfuhr kompakt - Kasachstan.
Gesetzgebungsverfahren und Rechtsquellen
Das bisherige Zweikammerparlament (Senat und Majilis) wurde zum 1. Juli 2026 durch ein Einkammerparlament (Kurultai) ersetzt. Der Kurultai besteht aus 145 Abgeordneten mit einer Amtszeit von fünf Jahren. Die erste Wahl zum Kurlutai soll am 23. August 2026 stattfinden.
Abgeordnete des Kurlutai haben neben dem Präsidenten, der Regierung und dem neu geschaffenen Volksrat "Halk Kengesi", das Recht, Gesetzgebungsinitiativen einzubringen.
Das Gesetzgebungsverfahren wird im Kurlutai beraten und muss mindestens drei Lesungen durchlaufen. Dringende Gesetzentwürfe müssen innerhalb von zwei Monaten nach der Einbringung im Kurlutai diskutiert werden. Вer Staatspräsident ist befugt, die Dringlichkeit eines Gesetzes zu priorisieren. Außerdem ist er befugt während der vorübergehenden Abwesenheit oder Beendigung des Kurlutais Dekrete mit Gesetzeskraft zu erlassen. Dieses gilt bis zur Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes.
Verfassungsgesetze (Art. 61 Abs. 3 der Verfassung) benötigen eine Zweidrittelmehrheit, da sie von besonderer Relevanz für den Staatsaufbau sind. Daneben sind Präsidialdekrete und -verfügungen sowie Regierungsverordnungen zu beachten.
Amtssprachen
Nach Art. 7 Abs. 1 der Verfassung in Verbindung mit Art. 4 des Gesetzes über Sprachen ist Kasachisch die Amtssprache. In Behörden und Kommunen wird neben Kasachisch auch Russisch offiziell verwendet. Auch im Geschäftsleben können beide Sprachen genutzt werden, etwa für Verträge. Bei internationalen Verträgen ist zusätzlich eine Sprache nach Wahl der Parteien zulässig.
Gesetze, Richtlinien und Verordnungen werden sowohl in kasachischer als auch in russischer Sprache veröffentlicht. Die Veröffentlichungen erfolgen in den Amtsblättern Egemen Kasachstan (Kasachisch) und Kasachstanskaja Pravda (Russisch). Das offizielle Rechtsportal Adilet bietet zusätzlich englische Übersetzungen.