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Rechtsmeldung | Österreich | Steuerrecht

Die ökosoziale Steuerreform in Österreich

Am 3. Februar 2022 hat der österreichische Bundesrat Teil I der Reform gebilligt. Dort geht es unter anderem um die CO2-Steuer, die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer.  

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Durch die Steuerreform werden Individuen und Familien entlastet. So sinkt der Steuersatz der zweiten Tarifstufe von 35 Prozent auf 30 Prozent. In der dritten Stufe erfolgt eine Absenkung von 42 Prozent auf 40 Prozent. In beiden Stufen gibt es künftig Übergangstarife (32,5 Prozent beziehungsweise 41 Prozent). Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers an aktive Mitarbeitende können unter bestimmten Voraussetzungen bis 3.000 Euro jährlich steuerfrei sein.

Der Körperschaftsteuersatz wird zum Jahr 2023 auf 24 Prozent gesenkt, ab dem Jahr 2024 dann auf 23 Prozent. Der Grundfreibetrag beim Gewinnfreibetrag steigt von 13 Prozent auf 15 Prozent.

Zusätzlich zur Abschreibung von Wirtschaftsgütern gibt es einen neuen Investitionsfreibetrag für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens. So sollen Anreize für Investitionen geschaffen werden. Der Freibetrag ist eine Betriebsausgabe, die von der Investitionssumme bemessen wird. Er beträgt 10 Prozent, bei ökologisch wertvollen Investitionen sind es 15 Prozent.

Außerdem enthält das Gesetz das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022, das diejenigen Sektoren betrifft, die nicht vom EU-Emissionshandel – und somit vom Emissionszertifikategesetz 2021 – erfasst sind.

Das Gesetz ist in drei Teile untergliedert. Teil I wurde von Nationalrat und Bundesrat beschlossen und tritt nach Veröffentlichung in Kraft. Die beiden weiteren Teile umfassen das Klimabonusgesetz (Teil II) und Regelungen zur Sozialversicherung (Teil III).

Zum Thema:

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