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Rechtsmeldung Österreich Gesellschaftsrecht

Nationalrat gibt österreichisches „Startup-Paket“ auf

Zum Jahreswechsel gibt es für österreichische Startups einige Erleichterungen. Bestimmte Änderungen des Gesellschaftsrechts betreffen sogar alle GmbHs.

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Mit dem Startup-Förderungsgesetz wird das Einkommensteuergesetz um einen neuen § 67a ergänzt. Dort findet sich eine Definition eines Startups: maximal 100 Mitarbeitende, Umsatzerlöse nicht mehr als 40 Millionen Euro, nicht Teil eines Konzerns. Inhaltlich geht es um steuerliche Vorteile für Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen. So soll vor allem die Finanzierung neuer Unternehmen erleichtert werden.

Außerdem wurde die Einführung einer „Flexiblen Kapitalgesellschaft“ beschlossen, einem Hybridmodell aus GmbH und AG. Vor allem bei der Übertragung von Anteilen gibt es mehr Flexibilität. So können etwa Mitarbeitende durch die Ausgabe von "Unternehmenswert-Anteilen" (ohne Stimmrechte) am Unternehmenserfolg beteiligt werden. Ihr Ausmaß darf 24,99 Prozent des Stammkapitals nicht überschreiten. Außerdem wird die Übertragung von Unternehmensanteilen durch einen Wegfall der Notariatspflicht erleichtert.

Ein weiteres Gesetz sieht die Absenkung des Mindest-Stammkapitals der GmbH von derzeit 35.000 auf dann 10.000 Euro vor.

Ebenfalls grünes Licht gab es schließlich für das "Gesellschaftsrechtliche Digitalisierungsgesetz 2023". Geschäftsführerinnen und Vorstandsmitglieder von AGs oder Genossenschaften, die wegen bestimmter Wirtschaftsdelikte wie Untreue, organisierte Schwarzarbeit oder Betrug zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurden, werden demnach künftig für drei Jahre von diesen Tätigkeiten ausgeschlossen.

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