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Usbekistan: Gesellschaftsrecht
Das usbekische Gesellschaftsrecht hat kaum Beschränkungen für ausländische Unternehmen. Der Marktzugang wird durch das Prinzip des "One-Stop-Shop" erleichtert. (Stand: 10.10.2025)
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Rechtliche Grundlagen
Der Rechtsrahmen für das usbekische Gesellschaftsrecht entspricht internationalen Standards.
Neben spezifischen Gesellschaftsgesetzen, gilt ergänzend das Zivilgesetzbuch (Fuqarolik kodeksi). Es enthält allgemeine Bestimmungen zum Vertrags-, Schuld-, Sachen- und Gesellschaftsrecht. Insbesondere im Kapitel 4, Art. 39 bis 78, werden die Rechtsbeziehungen juristischer Personen geregelt. Obwohl das Gesetz aus dem Jahr 2017 stamm, enthält es noch viel "sowjetisches Erbe" und ist oft widersprüchlich zu den übrigen Gesellschaftsgesetzen.
In 2024 wurde über ein neues Unternehmergesetzbuch beraten. Die Novelle sollte die Unklarheiten beseitigen und den Rechtsrahmen an den modernen Markt anpassen. Das Gesetz wurde dem Präsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und sollte zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Allerdings existiert derzeit keine weitere Information über den Stand der Novelle.
| Gesetz | Regelungsbereich |
|---|---|
| Zivilgesetzbuch (Fuqarolik kodeksi) | Allgemeine Bestimmungen, Schuldrecht, Sachen- und Gesellschaftsrecht |
Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Qonuni mas’uliyati cheklangan hamda qo‘shimcha mas’uliyatli jamiyatlar to‘g‘risida) | Gründung, Struktur, Rechte und Pflichten von Gesellschaften und Geschäftsführern einer GmbH |
Gesetz über Aktiengesellschaften (Aksiyadorlik jamiyatlari va aksiyadorlarning huquqlarini himoya qilish to‘g‘risida) | Regelt die Gründung und Verwaltung von Aktiengesellschaften sowie den Schutz der Aktionärsrechte |
Verordnung über die staatliche Registrierung von Unternehmen (Tadbirkorlik subyektlarini davlat ro‘yxatidan o‘tkazish tartibi to‘g‘risida) | Legt das Verfahren zur Online-Registrierung von Unternehmen fest |
Gesetz über Geschäftsgeheiminisse | Schütz vertrauliche Unternehemnsinformationen und legt Sanktionen bei Verstößen fest |
Gesetz über Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit | Regelt das Insolvenzverfahren und den Gläubigerschutz, sowie die Ausschüttung der Insolvenzmasse |
Gesellschaftsformen
In Usbekistan gibt es verschiedene Unternehmensformen, wobei die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Usbekisch: Mas'uliyati cheklangan jamiyat (MChJ) oder auf Russisch: Общество с ограниченной ответственностью (OOO)) die beliebteste Gesellschaftsform ist. Andere Formen sind die Aktiengesellschaft, die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft. Zusätzlich existieren Sonderformen für Gesellschaften mit ausländischen Investitionen. Darüber hinaus können auch Repräsentanzen und Filialen sowie Tochterunternehmen gegründet werden.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH bietet verschiedene Vorteile wie beispielsweise geringe Anforderungen an die Einreichung der Dokumente und das Fehlen eines obligatorischen gesetzlichen Stammkapitals. Für die Tätigkeit in bestimmten Branchen ist allerdings eine Lizenz notwendig, unter anderem für das Gesundheits- und Transportwesen, Energielieferung - und Erzeugung.
Gesellschaft mit ausländischer Beteiligung
Es gibt zwei Hauptformen: Ausländisches Unternehmen in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Russisch: ИП OOO) und eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit ausländischer und usbekischer Beteiligung (СП ООО).
Beides sind juristische Personen. Der Unterschied besteht in der Beteiligung ausländischer Investoren: Die IP OOO besteht zu 100 Prozent aus ausländischen Gründern und die SP OOO ist ein Zusammenschluss von sowohl ausländischen als auch usbekischen Gründern (Joint Venture). Das Stammkapital für beide Gesellschaften beträgt mehr als 400 Millionen Usbekistan-Sum. Der Unterschied liegt in dem Anteil der ausländischen Beteiligung:
- SP OOO: Mindestens 15 Prozent;
- IP OOO: 100 Prozent.
Repräsentanz und Filiale
Ausländische Unternehmen haben die Möglichkeit eine Repräsentanz oder eine Filiale zu eröffnen. Welche Form für die Tätigkeit auf usbekischem Markt die bessere ist, hängt von den Unternehmenszielen ab:
Eine Repräsentanz ist insbesondere für die Geschäftsanbahnung geeignet, da sie keine geschäftliche Tätigkeit ausüben darf. Diese Form eignet sich für die ersten Kontakte in dem Land, Vertragsvorbereitung und Marketing. Sie agiert auf der Grundlage der Repräsentanzordnung, die von der Muttergesellschaft festgelegt wird.
Die Muttergesellschaft haftet für die Verbindlichkeiten der Repräsentanz.
Eine Filiale kann hingegen die gesamte oder einen Teil der Tätigkeit der Muttergesellschaft ausüben. Auch Tätigkeiten, die auf Gewinnerzielung gerichtet sind und an Ausschreibungen teilnehmen.
Beide Formen sind keine juristischen Personen. Der wichtigste Unterschied ist steuerrechtlicher und buchhalterischer Natur: Repräsentanzen zahlen keine Körperschaftsteuer, dafür aber andere Steuern und Sozialabgaben.
Gründung einer Gesellschaft
Die Registrierung einer Gesellschaft, einer Filiale oder Repräsentanz kann über das e-Gov-Portal oder bei dem Ministerium für Innovation und Außenhandel (O'zbekiston Investitsiyalar va tashqi savdo vazirligi) vorgenommen werden. Gründer brauchen eine persönliche Steueridentifikationsnummer. Zudem ist für eine Online-Registrierung eine qualifizierte elektronische Unterschrift erforderlich. Diese können ausländische Staatsbürger bei dem Zentrum für öffentliche Dienstleistungen (Davlat xizmatlari markazlar) erhalten.
Abwicklung einer Gesellschaft
Die Liquidation einer Gesellschaft erfolgt auf zwei Arten:
- Freiwillige Liquidation – wird durch die Entscheidung der Gründer (oder des einzelnen Gründers) eingeleitet.
- Zwangsliquidation – erfolgt durch Gerichtsbeschluss, basierend auf Anträgen von Steuerbehörden, Gläubigern usw.
Die Durchführung richtet sich nach den Vorschriften gemäß Anhang Nr. 1 zur Verordnung Nr. 74.
Die Liquidation ist ein komplexer Prozess, der zwischen drei und neun Monaten einnimmt und sich nach der Art der Liquidation (Freiwillig oder Zwangsliquidation) unterscheidet. In diesem Fall empfiehlt es sich rechtliche Unterstützung bei einer deutschsprachigen Rechtsanwaltskanzlei oder der Delegation der deutschen Wirtschaft in Zentralasien.
Unternehmensinformationen finden
Informationen über Unternehmen können aus dem Einheitlichen Staatlichen Register der Unternehmen und Organisationen gezogen werden. Hierzu muss ein Antrag über my.gov.uz gestellt werden. Hierzu muss man sich my.gov.uz registrieren. Alternativ können Informationen über das Statistische Amt abgerufen werden oder über das einheitliche Portal für Unternehmensinformationen (openinfo.uz). Darüber hinaus kann man über den Dienst zur Überprüfung von Geschäftspartnern, Daten über die Registrierung und die finanzielle Lage eines Unternehmens erhalten.