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Usbekistan: Eröffnung eines Bankkontos
Erfahren Sie mehr zur Konteröffnung in Usbekistan (Stand: 10.10.2025).
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Juristische und natürliche Personen haben das Recht, eine Bank frei zu wählen. Sie können Verrechnungskonten in In- und Fremdwährung eröffnen, um Bankdienstleistungen in Anspruch zu nehmen oder Abrechnungen vorzunehmen.
Um ein Bankkonto zu eröffnen, muss bei der Bank ein Antrag und ein Ausweis (Original) eingereicht werden. Die Bank fertigt einen Kopie des Ausweises an und gibt es an den Eigentümer zurück. Im nächsten Schritt wird ein schriftlicher Vertrag zwischen der Bank und dem Kunden geschlossen. Eine Kopie wird dem Kunden ausgehändigt.
Nach dem Gesetz über Devisenregulierung ist es auch Gebietsfremden gestattet ein Bankkonto in Usbekistan zu eröffnen, ohne ein lokales Unternehmen vor Ort zu gründen. Das Unternehmen muss nur in Usbekistan geschäftlich tätig sein. In der Praxis sind staatliche Banken, jedoch äußert vorsichtig, wenn sie mit Gebietsfremden arbeiten, die nicht vor Ort aktiv sind. Privatbanken sind flexibler, aber auch sie müssen sicherstellen, dass der Kunde keinen Sanktionsrisiken trägt und eine wirtschaftliche Tätigkeit in Usbekistan tatsächlich plant. In Ausnahmefällen wie etwa kurzzeitige Geschäftstätigkeit mit geringem Umsatz, können sich einige Banken bereit erklären, ein "Transit-Konto" zu eröffnen. Dies erfordert aber eine gründliche Verhandlung mit der Bank.
Daher ist der zuverlässigste Weg ein Bankkonto in Usbekistan zu eröffnen ein lokale Präsenz vor Ort (Tochterunternehmen oder Repräsentanz) zu schaffen. Die Banken sind dennoch vorsichtig bei Gebietsfremden und überprüfen diese auf etwaige Sanktionsrisiken. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen: Bei staatlichen Banken circa 30 bis 40 Tage und bei Privatbanken circa 1 bis 7 Tage.
Checkliste: Kontoeröffnung in Usbekistan
- Auswahl der Bank – Privat oder öffentlich?
- Gründung eines Tochterunternehmens, einer Filiale oder Repräsentanz;
- Gründungsdokumente – Gesellschaftsvertrag, Registrierungsbescheinigung, TIN, ggfs. Tätigkeitslizenzen;
- Persönliche Anwesenheit einer vertretungsbefugten Person oder des Gesellschafters;
- Bestätigung der Geschäftstätigkeit – zum Beispiel durch Geschäftsplan, Beschreibung der geplanten Transaktionen;
- Grundsätzlich ist die Kontoeröffnung Gebührenfrei, es können aber Transaktionskosten anfallen.