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Recht kompakt | Pakistan | Aufenthaltsrecht

Pakistan: Aufenthaltsrecht

Einen ersten Überblick über das pakistanische Aufenthaltsrecht finden Sie hier.

Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem, Niko Sievert, Sven Klaiber

Ein Geschäftsvisum kann für deutsche Staatsangehörige für die Dauer von 5 Jahren erteilt werden (multiple entry). Voraussetzung ist, dass ein Empfehlungsschreiben der deutschen Industrie- und Handelskammer, einer in Pakistan anerkannten Berufsstandorganisation, des Board of Investment oder eines pakistanischen Handelsattachés vorgelegt wird. 

Ein Geschäftsvisum kann gegen Gebühr auch in ein Arbeitsvisum umgewandelt werden. Ein Arbeitsvisum wird für die Dauer von einem Jahr (erneuerbar für jeweils ein weiteres Jahr) erteilt. Eingeleitet wird die Beantragung eines Arbeitsvisums durch den pakistanischen Arbeitgeber; es kann daher nur mit einem bestehenden Arbeitsvertrag erlangt werden. 

Nähere Informationen erteilt die pakistanische Botschaft in Berlin.

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