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Philippinen: Aufenthalt und Entsendung

Das philippinische Einwanderungsrecht beruht weiterhin wesentlich auf dem Philippine Immigration Act of 1940. (Stand: 06.10.2026)

Dr. Julio Pereira

Von Dr. Julio Pereira | Berlin

Das Einwanderungsrecht auf den Philippinen wird durch zahlreiche Rechtsinstrumente geregelt. Die wichtigste Grundlage ist das Philippine Immigration Act von 1940 (Commonwealth Act 613 vom 26. August 1940), das mehrfach in sehr unterschiedlichem Zusammenhang geändert wurde.

Der im früheren Artikel erwähnte Immigration Modernisation Act war lediglich ein Gesetzentwurf und hat den Philippine Immigration Act nicht ersetzt.

Visa-Arten

Es gibt verschiedene Kategorien von Non-Immigrant- und Special Visas. Für Unternehmen besonders relevant sind unter anderem:

  • 9(g)-Visum (Arbeitsvisum): Dies ist ein Arbeitsvisum für Ausländer, die von Arbeitgebern mit Sitz auf den Philippinen eingestellt werden.
  • 9(d)-Visum (Investorenvisum): Dieses Visum ist ausschließlich für ausländische Staatsangehörige erhältlich, die aus einem Land kommen, mit dem die Philippinen ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet haben, wie beispielweise Deutschland. Das Visum wird Ausländern erteilt, die auf den Philippinen insbesondere Handel betreiben beziehungsweise ein Unternehmen entwickeln oder leiten.

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Die Erteilung eines arbeitsbezogenen Aufenthaltstitels ersetzt grundsätzlich nicht das arbeitsrechtlich erforderliche Alien Employment Permit. Arbeitgeber und ausländische Arbeitnehmer müssen daher sowohl die einwanderungsrechtlichen als auch die arbeitsrechtlichen Anforderungen beachten.

Das AEP-Verfahren richtet sich seit 2025 nach den neuen DOLE-Regeln und wird seit Juni 2026 zentral beim DOLE Central Office bearbeitet.

Elektronische Visa

Das Bureau of Immigration digitalisiert schrittweise verschiedene Einwanderungs- und Registrierungsverfahren. Unternehmen sollten vor jeder Entsendung prüfen, welche Visa-, AEP-, ACR-I-Card- und sonstigen Anforderungen für die konkrete Tätigkeit gelten.

Für registrierte Ausländer, die sich länger als 59 Tage im Land aufhalten, ist grundsätzlich eine ACR I-Card erforderlich.

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