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Indonesien: Aufenthalt und Entsendung

Die Einreise und Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer wurden in den vergangenen Jahren schrittweise vereinfacht. (Stand: 26.06.2026)

Hinweis: Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich Entsendungen an.

Das Einwanderungsrecht in Indonesien wird durch ein komplexes Normensystem geregelt, das seit 2020 infolge der Covid-19-Pandemie noch restriktiver geworden ist. Neben anderen Rechtsinstrumenten sind die folgenden von großer Bedeutung: Gesetz Nr. 6 von 2011 vom 5. Mai 2011 (Undang-undang No. 6 Tahun 2011/Keimigrasian - Einwanderungsgesetz), Gesetz Nr. 2 von 2022 (Undang-Undang No. 2 Tahun 2022/Cipta Kerja - Arbeitsbeschaffungsgesetz) und Gesetz Nr. 13 von 2003 vom 25. März 2003 (Undang-undang No. 13 Tahun 2003/Ketenagakerjaan - Arbeitsgesetz). Darüber hinaus gibt es mehrere spezifische Regierungsverordnungen über die Einwanderung ausländischer Arbeitnehmer, zum Beispiel die Verordnung Nr. 34 von 2021 vom 2. Februar 2021 (Peraturan Pemerintah No 34 Tahun 2021 Penggunaan Tenaga Kerja Asing).

Visa-Arten

Das indonesische Einwanderungsrecht unterscheidet insbesondere zwischen Besuchsvisa, Visa für den befristeten Aufenthalt (Visa Tinggal Terbatas – VITAS), Diplomatenvisa und Dienstvisa.

Für ausländische Investoren und Arbeitnehmer ist regelmäßig das VITAS die maßgebliche Grundlage für die Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (KITAS).

Daneben wurden in den vergangenen Jahren weitere Visakategorien eingeführt beziehungsweise erweitert, insbesondere für Investoren, hochqualifizierte Fachkräfte sowie digitale Nomaden und Langzeitaufenthalte.

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Für Einwanderungsangelegenheiten ist die Generaldirektion für Einwanderung (Direktorat Jenderal Imigrasi) zuständig.

Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer setzt grundsätzlich einen genehmigten Plan über den Einsatz ausländischer Arbeitskräfte (Rencana Penggunaan Tenaga Kerja Asing – RPTKA) voraus.

Seit Inkrafttreten der Reformen des Cipta-Kerja-Gesetzes wurden die Genehmigungsverfahren weiter vereinfacht. Für bestimmte Funktionen, insbesondere für Gesellschafter, Direktoren sowie Mitglieder des Board of Commissioners einer PMA-Gesellschaft, bestehen gesetzlich geregelte Ausnahmen von einzelnen Genehmigungspflichten.

Die Aufenthaltserlaubnis wird regelmäßig elektronisch erteilt und ist an die Dauer des jeweiligen Beschäftigungs- oder Investitionsvorhabens gebunden.

Elektronische Visa

Indonesien hat die Digitalisierung des Einwanderungsverfahrens erheblich ausgebaut: Visa, Aufenthaltstitel und zahlreiche Verlängerungsverfahren können inzwischen über die elektronischen Systeme der Generaldirektion für Einwanderung beantragt und verwaltet werden.

Darüber hinaus wurde das System der Visa on Arrival (VoA) und der elektronischen Visa (e-VoA) kontinuierlich erweitert. Staatsangehörige zahlreicher Staaten, darunter Deutschland, können für kurzfristige Aufenthalte unter den jeweils geltenden Voraussetzungen ein elektronisches Visa on Arrival beantragen.

Die Einreisevorschriften werden von den Einwanderungsbehörden regelmäßig angepasst. Unternehmen sollten deshalb vor jeder Entsendung die jeweils geltenden Anforderungen prüfen.

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