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Philippinen: Rechtsverfolgung
Auf den Philippinen gibt es mehrere rechtliche Hindernisse für die Vollstreckung eines ausländischen Urteils. (Stand: 06.10.2026)
Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Rechtspraxis dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich der Rechtsverfolgung an.
Die Philippinen sind keinem internationalen Vertrag beigetreten, der das Land zur Vollstreckung ausländischer Urteile verpflichtet.
Ausländische Gerichtsurteile können jedoch nach Rule 39 Sec. 48 der Rules of Court unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt und vollstreckt werden. Ein ausländisches Urteil über eine bestimmte Sache ist grundsätzlich hinsichtlich des Rechts an dieser Sache bindend; ein Urteil gegen eine Person begründet grundsätzlich eine widerlegbare Vermutung für das darin festgestellte Recht.
Die Anerkennung kann insbesondere wegen fehlender Gerichtszuständigkeit, fehlender Benachrichtigung der Partei, Kollusion, Betrug oder eines eindeutigen Rechts- oder Tatsachenfehlers abgewehrt werden.
Gerichtssystem
Die rechtsprechende Gewalt wird durch den Supreme Court und die gesetzlich eingerichteten unteren Gerichte ausgeübt. Für gewöhnliche Zivil- und Handelssachen sind abhängig von Streitgegenstand und Streitwert insbesondere die erstinstanzlichen Trial Courts und Regional Trial Courts zuständig. Berufungen können je nach Verfahren zum Court of Appeals und schließlich zum Supreme Court führen.
Schiedsgerichtsbarkeit
Seit dem 6. Juli 1967 sind die Philippinen Mitglied des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958. Somit sind deutsche Schiedsgerichtssprüche sowie solche aus anderen Mitgliedstaaten des Abkommens auf den Philippinen grundsätzlich vollstreckbar.
Die Philippinen verfügen mit dem Alternative Dispute Resolution Act aus 2004 (Republic Act Nr. 9285 vom 2. April 2004 - ADR Act) vorrangig hinsichtlich internationaler Schiedsgerichtsbarkeit über einen modernen Gesetzestext, der sich an den Vorgaben des UNCITRAL Model Arbitration Law orientiert.
Außerdem sind hierzu die Special Rules of Court on Alternative Dispute Resolution sowie einschlägige Urteile des Supreme Court zu berücksichtigen. Innerstaatliche Schiedsverfahren unterliegen daneben dem Republic Act 876 von 1953, auch genannt Arbitration Law.
In Bausachen existiert eine ausschließlich zuständige Sonderschiedsgerichtsbarkeit mit der Construction Industry Arbitration Commission (CIAC).
Rechtliche Beratung
Unternehmen mit Geschäftstätigkeit auf den Philippinen sollten bereits bei der Vertragsgestaltung das anwendbare Recht, den Gerichtsstand beziehungsweise Schiedsort sowie die spätere Vollstreckbarkeit berücksichtigen. Aufgrund des New Yorker Übereinkommens kann insbesondere die Vereinbarung einer internationalen Schiedsklausel zweckmäßig sein.
Über das GTAI-Angebot Rechtsberatung im Ausland können die von den deutschen Auslandsvertretungen erstellten Anwaltslisten aufgerufen werden.