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Philippinen: Vertragsrecht
Das philippinische Vertragsrecht wird im Wesentlichen durch das Zivilgesetzbuch geregelt. (Stand: 09.10.2026)
Das wichtigste Gesetz zur Regelung des philippinischen Vertragsrechts ist weiterhin das Zivilgesetzbuch (Civil Code of the Philippines, Republic Act No. 386 vom 18. Juni 1949 - CC). Nach Art. 1159 Civil Code haben rechtmäßig geschlossene Verträge zwischen den Parteien Gesetzeskraft und müssen nach Treu und Glauben erfüllt werden.
Für elektronische Verträge sind außerdem der Electronic Commerce Act of 2000 (Republic Act No. 8792) und für Internetgeschäfte der Internet Transactions Act of 2023 (Republic Act No. 11967) zu beachten.
Anwendung des UN-Kaufrechts
Die Philippinen sind dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG) bislang nicht beigetreten. Allerdings besteht kraft Art. 1306 Civil Code (CC) Rechtswahlfreiheit, so dass die Parteien das anwendbare Recht frei bestimmen und auf diesem Wege UN-Kaufrecht einbeziehen können. Grenzen der Rechtswahlfreiheit finden sich in den Vorgaben des philippinischen Rechts, Sitte und Moral sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Wird beispielsweise deutsches Recht vereinbart, gilt das CISG grundsätzlich als Bestandteil des deutschen Rechts, sofern seine Anwendung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Vertragsabschluss
Ein wirksamer Vertrag setzt nach Art. 1318 Civil Code grundsätzlich die Zustimmung der Vertragsparteien, einen bestimmten Vertragsgegenstand und einen Rechtsgrund (cause) voraus. Verträge können grundsätzlich in jeder Form geschlossen werden, soweit das Gesetz für das konkrete Rechtsgeschäft keine besondere Form verlangt.
Elektronische Dokumente und elektronische Signaturen werden nach dem Electronic Commerce Act grundsätzlich rechtlich anerkannt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Kaufvertrag und Sachmangel
Das Gewährleistungsrecht auf den Philippinen beruht auf dem noch gültigen Zivilgesetzbuch von 1949 (CC).
Der Verkäufer ist für die Gewährleistung gegen versteckte Mängel der Ware verantwortlich (Art. 1561 CC). Versteckte Mängel sind alle Defekte, die den Kauf der Ware erschweren würden, wenn sie dem Käufer bekannt wären. Der Verkäufer haftet immer dann, wenn derartige Mängel die Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck untauglich machen. Eine ähnliche Regelung gilt für Musterkaufverträge (Art. 1565 CC). Der Verkäufer haftet jedoch nicht für versteckte Mängel, wenn der Käufer sie aufgrund seines Berufs oder seiner Fachkenntnisse hätte kennen müssen.
Der Verkäufer haftet auch für die implizite Gewährleistung der Eignung der Ware (Art. 1562 CC). Dies ist der Fall, wenn der Käufer die Ware kauft, weil er sich auf die Einschätzung des Verkäufers verlassen hat, dass die Ware für einen bestimmten Zweck geeignet ist.
Gewährleistungsrechte
Die oben genannten Gewährleistungsarten berechtigen den Käufer unter anderem zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Forderung einer angemessenen Minderung des Warenpreises. In jedem Fall besteht ein Anspruch auf Schadensersatz (Art. 1567 CC). Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Erhalt der Ware (Art. 1571 CC).
Handelsgeschäfte
Für Handelsgeschäfte gelten neben dem Civil Code zahlreiche Spezialgesetze. Für elektronische Geschäfte sind insbesondere Republic Act No. 8792 und Republic Act No. 11967 relevant. Der Internet Transactions Act enthält besondere Pflichten für E-Retailer, Online-Händler, E-Marketplaces und digitale Plattformen.
Das moderne Recht der Kreditsicherheiten an beweglichen Vermögenswerten wird insbesondere durch den Personal Property Security Act (Republic Act No. 11057) geregelt. Das Gesetz hat einen einheitlichen Rahmen für die Begründung, Publizität, Rangordnung und Durchsetzung von Sicherungsrechten an beweglichem Vermögen geschaffen.