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Branchen | Polen | Chemische Industrie

Rahmenbedingungen

Die polnische Chemieindustrie muss die Vorgaben des Green Deal der EU erfüllen. Anfang 2025 tritt ein Pfandsystem in Kraft, das auch Plastikflaschen mit bis zu 3 Litern betrifft.

Von Beatrice Repetzki | Berlin

Der Umweltschutz gewinnt auch für die polnische Chemieindustrie an Priorität, denn der Ausstoß von Treibhausgasen muss gemäß der EU-Strategie bis 2050 beendet werden und Kunststoffe sollen verstärkt wiederverwertet werden können. Die EU-Richtlinie zum Single Use Plastics (SUP) wurde mit Wirkung vom 24. Mai 2023 in polnisches Recht umgesetzt, die Richtlinie verbietet nun einige Einwegprodukte aus Kunststoff. Manche Produkte müssen nun speziell gekennzeichnet werden. Hinzu kommen Bestimmungen, wie mit einigen Abfällen umzugehen ist und auch zusätzliche Abgaben für Produzenten. Für Hersteller, die Produkte in Verpackungen auf den Markt bringen, werden spezielle Zahlungen fällig.

Neues Gesetz für Flaschenpfand in Kraft

Einwegflaschen aus Kunststoff für Wasser, Saft, Nektar oder Milch mit bis zu 3 Litern Fassungsvermögen fallen ab dem 01. Januar 2025 unter das neue Pfandgesetz, das im Sommer 2023 entsprechend den EU-Vorgaben beschlossen wurde. Geschäfte mit über 200 Quadratmetern Fläche müssen leere, gebrauchte Flaschen ohne Einkaufsquittung zurücknehmen und das Pfand auszahlen, kleinere Läden können sich dem freiwillig anschließen. Sämtliche Geschäfte müssen aber das Pfand berechnen, dessen Höhe das Klimaministerium per Verordnung festsetzt. Die Nachfrage nach Pfandautomaten wird entsprechend zunehmen, und Recycling-Betriebe dürften ihre Kapazitäten angesichts des größeren Rohstoffaufkommens ausbauen.   

Das Polskie Centrum Badań i Certyfikacji (PCBC, Polnisches Zentrum für Prüfung und Zertifizierung) zertifiziert unter anderem chemische Produkte.

Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa die Website des Deutschen Instituts für Normung e.V.).

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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