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Rechtsmeldung Polen Rechnungslegung

Elektronische Rechnungsstellung ab 2026

Nächstes Jahr wird in Polen die elektronische Rechnungsstellung eingeführt. Noch in diesem Jahr soll es Testversionen geben.

Von Marcelina Nowak | Bonn

In Polen tritt am 1. Februar 2026 das obligatorische nationale E-Rechnungssystem (KSeF) in Kraft. Das bedeutet, dass alle Unternehmer elektronische Rechnungen über die KSeF-Plattform ausstellen und empfangen müssen. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 200 Millionen PLN gilt diese Verpflichtung ab dem 1. Februar 2026, für alle anderen Unternehmer ab dem 1. April 2026. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Gesetz vom 09.05.2024

Rechnungen werden im XML-Format gemäß dem vom Finanzministerium festgelegten Schema ausgestellt und versandt.

Da es ein großes Unterfangen ist, wird man ab dem 30. September 2025 die Programmierschnittstelle (API) von KSeF 2.0 (die ab dem 1. Februar 2026 zur Verfügung steht) testen können. Diese wird für alle Unternehmen zur Verfügung stehen. Ab November 2025 soll hingegen eine Testversion der Steuerzahler-App KSeF 2.0 zur Verfügung gestellt werden, damit alle Unternehmer die Funktionen des Systems kennenlernen können.

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