Rechtsmeldung Polen Registerrecht
Neue Rechtsträger für die UBO-Registrierung in Polen
Seit der Novellierung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen jetzt auch unter anderem Vereine ihre wirtschaftlichen Eigentümer registrieren.
31.01.2022
Von Marcelina Nowak | Bonn
Die Novelle erweitert den Rechtskreis der zur Feststellung und Mitteilung des wirtschaftlichen Eigentümers (ultimate beneficial owner, UBO) verpflichteten Stellen erheblich. Folgende Rechtsträger müssen die Mitteilung jetzt beachten:
- Stiftungen,
- Genossenschaften,
- im Landesgerichtsregister eingetragene Vereine.
Für alle Organisationen, die nach dem 31. Oktober 2021 in das Landesgerichtsregister eingetragen werden, beträgt die Mitteilungsfrist sieben Tage ab dem Tag der Eintragung in das Landesgerichtsregister.
Das Zentralregister des wirtschaftlichen Eigentümers ist ein öffentliches Register, das vom Finanzminister geführt wird. Das Register erhebt und verarbeitet Informationen über wirtschaftliche Eigentümer. Das sind natürliche Personen, die eine direkte Kontrolle über Wirtschaftseinheiten, einschließlich Handelsgesellschaften, ausüben. Das Register ist öffentlich. Alle darin enthaltenen Informationen werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Strafe für die nicht rechtzeitige Mitteilung ist eine Geldbuße von bis zu 1.000.000 Zloty.
Zum Thema:
- Zentralregister der wirtschaftlichen Eigentümer (Centralny Rejestr Beneficjentow Rzeczywistych)
- Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung vom 1. März 2018 („Ustawa z dnia 1 marca 2018 r. o przeciwdziałaniu praniu pieniędzy oraz finansowaniu terroryzmu“)
- Weitere Informationen zum Register des Wirtschaftlichen Eigentümers (auf polnisch)
- GTAI-Rechtsbericht vom 22. Februar 2021 zum Register der Wirtschaftlichen Eigentümer in der EU
- Immer einen Schritt voraus mit dem GTAI-Newsletter zum Ausländischen Wirtschaftsrecht