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Polen: Register der wirtschaftlichen Eigentümer

EU-Mitgliedstaaten sind aufgrund der 4. Geldwäscherichtlinie verpflichtet, ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer einzurichten. Auch in Polen wurde ein solches installiert.

Von Yevgeniya Rozhyna, Marcelina Nowak | Bonn

Das Zentralregister der wirtschaftlichen Eigentümer (Centralny Rejestr Beneficjentow Rzeczywistych) hat seine Arbeit am 13. Oktober 2019 aufgenommen. Das Zentralregister ist ein System, in dem Informationen über wirtschaftliche Eigentümer, das heißt natürliche Personen, die direkt oder indirekt die Kontrolle über ein Unternehmen ausüben, gesammelt und verarbeitet werden. Die gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung vom 1. März 2018 (Ustawa z dnia 1 marca 2018 r. o przeciwdziałaniu praniu pieniędzy oraz finansowaniu terroryzmu).

Es müssen wirtschaftliche Eigentümer aller Gesellschaftsformen eingetragen werden, dazu gehören:

  • die offene Handelsgesellschaft (spółka jawna),
  • die Kommanditgesellschaft (spółka komandytowa), 
  • die Kommanditgesellschaft auf Aktien (spółka komandytowo-akcyina), 
  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (spółka z ograniczoną odpowiedzialnością) und
  • die Aktiengesellschaft (spółka akcyjna). 

Das Register steht kostenfrei zur Verfügung. Man muss vorgeschriebene Fristen einhalten: Nach der Eintragung ins Handelsregister muss man innerhalb von sieben Tagen die Eigentümer eintragen. Bei bereits vor dem 13. Oktober 2019 registrierten Gesellschaften musste die Anmeldung innerhalb eines halben Jahres, also spätestens bis 13. April 2020, vorgenommen werden. Bei nicht rechtzeitiger Anmeldung wird eine Geldstrafe verhängt, die bis zu 1 Million Zloty betragen kann.

Exkurs: Im Jahr 2022 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die öffentliche Einsichtnahme in die Register der wirtschaftlichen Eigentümer für ungültig erklärt. Die polnische Regierung hat derzeit keine Maßnahmen ergriffen, um den Zugang zu dem Register zu beschränken. Aufgrund der von anderen Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen ist es möglich, dass der Zugang zum dem Register in Zukunft nur auf Personen und Unternehmen beschränkt sein wird, die ein berechtigtes Interesse daran haben.

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