Rechtsbericht Ruanda Umsatzsteuer

Änderungen im Umsatzsteuerrecht in Ruanda

Die ruandische Regierung nimmt Erbringer von digitalen Dienstleistungen in die Pflicht, Umsatzsteuer auf ihre Dienste zu zahlen. Es entstehen Registrierungs- und Zahlungsrisiken.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Bis Ende Juli 2026 läuft in Ruanda eine dreimonatige Frist für Unternehmen, die digitale Dienstleistungen erbringen. Sie sollen prüfen, ob sie nach den neuen steuerlichen Regeln unter die Umsatzsteuerpflicht fallen.

Mit dem Ministerial Order vom 29. April 2026 hat Ruanda detaillierte Vorschriften zur umsatzsteuerlichen Behandlung von online erbrachten Waren und Dienstleistungen geschaffen. Erstmals werden auch ausländische Dienstleistungserbringer in das System der Umsatzsteuerregistrierung und -erhebung einbezogen.

Was versteht das ruandische Recht unter digitalen Dienstleistungen?

Der Begriff digitale Dienstleistungen ist weit gefasst und beinhaltet unter anderem

  • Softwareprogramme,
  • Plattformen, die den Anbieter und den Empfänger verbinden, etwa bei der Vermittlung von Fahrdiensten,
  • Online-Glücksspielaktivitäten,
  • Suchmaschinen-Dienste,
  • den Verkauf oder die Lizenzierung von Daten,
  • Abonnements für Online-Zeitschriften oder Magazine,
  • Online-Bilder, -Texte und -Informationen,
  • Online-Datenbanken,
  • Online-Bildungsprogramme,
  • das Streamen und Herunterladen von Musik und Filmen,
  • Webhosting sowie die Fernwartung von Programmen und Geräten,
  • politische, kulturelle, künstlerische, sportliche und wissenschaftliche Sendungen,
  • Waren und Dienstleistungen, die über elektronische oder digitale Marktplätze bereitgestellt werden.

Wann gilt eine Dienstleistung als in Ruanda erbracht?

Unter die Steuerpflicht fallen nur Dienstleistungen, die in Ruanda erbracht wurden. Eine Dienstleistung gilt als in Ruanda erbracht, wenn

  • der Dienstleistungsempfänger sich in Ruanda befindet und von der Dienstleistung profitiert,
  • die Dienstleistung in Ruanda konsumiert wird,
  • die Zahlungsmethode oder die Zahlungsdaten auf Ruanda hinweisen oder
  • die Identifikationsmerkmale des Dienstleistungsempfängers, beispielsweise die Internetadresse, die Ländervorwahl der SIM-Karte oder die Wohnadresse, auf Ruanda hinweisen.

Welche Registrierungspflichten haben ausländische Unternehmen?

Ausländische Unternehmen, die in Ruanda eine digitale Dienstleistung erbringen, müssen sich entweder bei der ruandischen Finanzbehörde (Rwanda Revenue Authority, RRA) umsatzsteuerlich registrieren oder einen steuerlichen Vertreter vor Ort benennen. Je nachdem, ob ein Unternehmen registriert ist oder nicht, ist bis jeweils zum 15. eine monatliche Umsatzsteuererklärung abzugeben. Wurde ein Vertreter benannt, übernimmt dieser die Aufgabe.

Die Registrierung ist online über das MyRRA Portal möglich.

Versäumt ein ausländisches Unternehmen trotz Verpflichtung die steuerliche Registrierung, behält, das Finanzinstitut, das die Zahlung abwickelt, die Steuer ein und führt sie an die Finanzbehörde ab.

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