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Tunesien: Indirekte Steuern
Überblick über das Recht der Mehrwertsteuern in Tunesien (Stand: 30.07.2026)
Mehrwertsteuer
Die tunesische Mehrwertsteuer entfällt auf die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen. Infolge der Möglichkeit des Vorsteuerabzuges belastet sie wie in Deutschland nur den Endkunden.
Regelsatz liegt bei 19 Prozent
Mehrwertsteuersatz beträgt 19 Prozent; reduzierte Sätze liegen bei 7 Prozent (zum Beispiel IT-Dienste, Hotels, Restaurants, Zubehör, Dienstleistungen von Ärzten, Zahnärzten und Hebammen, sowie seit dem 1. Januar 2020 auch die Einfuhr, Herstellung und Verkauf von persönlichen Schutzmitteln gegen COVID-19) und 13 Prozent (Umsätze von Personen, die freiberufliche Dienstleistungen erbringen, Lieferung von Strom für Haushaltszweck).
Reverse-Charge auch anwendbar auf Warenlieferungen
Bei Lieferungen eines deutschen Unternehmens (ohne Betriebsstätte in Tunesien) nach Tunesien oder der Dienstleistungserbringung eines deutschen Unternehmens (ohne Betriebsstätte in Tunesien) für ein tunesisches Unternehmen ist das Reverse-Charge-Verfahren anwendbar. Das bedeutet, dass der tunesische Empfänger die Umsatzsteuer an das tunesische Finanzamt abzuführen hat. Dies gilt unabhängig davon, ob das deutsche Unternehmen eine tunesische Umsatzsteuer in der Rechnung ausweist oder nicht. Ein ausdrücklicher Hinweis in der Rechnung bietet sich in beiden Fällen für das leistende/liefernde deutsche Unternehmen an.