Rechtsmeldung Thailand Umsatzsteuer
Umsatzsteuer in Thailand bleibt bei 7 Prozent
Ende Juli 2026 hat die thailändische Regierung eine erneute Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes beschlossen.
04.08.2026
Nach dem thailändischen Revenue Code (RC) beträgt der Standardsatz der Umsatzsteuer (Value Added Tax - VAT) 10 Prozent, Sec. 80 RC. Allerdings bestimmt die Regierung schon seit einiger Zeit regelmäßig einen niedrigeren Satz von 7 Prozent, unter anderem für die Erbringung von Dienstleistungen. Dessen Fortgeltung war zuletzt bis Ende September 2026 entschieden worden.
Vor dem Hintergrund des baldigen Fristendes beschloss das Kabinett nun, dass der VAT-Satz von 7 Prozent (inklusive lokaler Steuern) ab dem 1. Oktober 2026 noch bis zum 30. September 2027 weitergelten soll. So sollen Preissteigerungen von Waren und Dienstleistungen gehemmt und das Wirtschaftswachstum Thailands gefördert werden.
Zum Thema:
- Royal Thai Government: Meldung vom 27. Juli 2026 (Thai)
- Pressemitteilung Nr. PR 18/2026 des thailändischen Revenue Department vom 27. Juli 2026 (Thai)
- Pressemitteilung Nr. 34/2025 des Revenue Department vom 9. September 2025 (Thai)
- GTAI-Rechtsbericht Thailand: Steuerrecht
- Gesetze in Thailand