Rechtsmeldung Thailand Umsatzsteuer

Umsatzsteuer in Thailand bleibt bei 7 Prozent

Ende Juli 2026 hat die thailändische Regierung eine erneute Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes beschlossen.

Julia Merle

Von Julia Merle | Bonn

Nach dem thailändischen Revenue Code (RC) beträgt der Standardsatz der Umsatzsteuer (Value Added Tax - VAT) 10 Prozent, Sec. 80 RC. Allerdings bestimmt die Regierung schon seit einiger Zeit regelmäßig einen niedrigeren Satz von 7 Prozent, unter anderem für die Erbringung von Dienstleistungen. Dessen Fortgeltung war zuletzt bis Ende September 2026 entschieden worden.

Vor dem Hintergrund des baldigen Fristendes beschloss das Kabinett nun, dass der VAT-Satz von 7 Prozent (inklusive lokaler Steuern) ab dem 1. Oktober 2026 noch bis zum 30. September 2027 weitergelten soll. So sollen Preissteigerungen von Waren und Dienstleistungen gehemmt und das Wirtschaftswachstum Thailands gefördert werden.

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