Rechtsmeldung Thailand Umsatzsteuer
Umsatzsteuer in Thailand bleibt bei 7 Prozent
Am 9. September 2025 hat die thailändische Regierung eine erneute Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes beschlossen.
12.09.2025
Von Julia Merle | Bonn
Nach dem thailändischen Revenue Code (RC) beträgt der Standardsatz der Umsatzsteuer (Value Added Tax – VAT) 10 Prozent, Sec. 80 RC. Allerdings bestimmt die Regierung schon seit einiger Zeit regelmäßig einen niedrigeren Satz von 7 Prozent, unter anderem für die Erbringung von Dienstleistungen. Dessen Fortgeltung war zuletzt bis Ende September 2025 entschieden worden.
Vor dem Hintergrund dieses nahenden Stichtages beschloss das Kabinett nun, dass der VAT-Satz von 7 Prozent (inklusive lokaler Steuern) ab dem 1. Oktober 2025 noch bis zum 30. September 2026 weitergelten soll.
Zum Thema:
- Royal Thai Government: Meldung vom 9. September 2025 (Thai)
- Pressemitteilung Nr. 34/2025 des thailändischen Revenue Department vom 9. September 2025 (Thai)
- Pressemitteilung Nr. 29/2024 des Revenue Department vom 17. September 2024 (Thai)
- GTAI-Rechtsbericht Thailand: Steuerrecht
- Gesetze in Thailand