Rechtsmeldung Thailand Umsatzsteuer
Umsatzsteuer in Thailand bleibt bei 7 Prozent
Am 9. September 2025 hat die thailändische Regierung eine erneute Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes beschlossen.
12.09.2025
Nach dem thailändischen Revenue Code (RC) beträgt der Standardsatz der Umsatzsteuer (Value Added Tax – VAT) 10 Prozent, Sec. 80 RC. Allerdings bestimmt die Regierung schon seit einiger Zeit regelmäßig einen niedrigeren Satz von 7 Prozent, unter anderem für die Erbringung von Dienstleistungen. Dessen Fortgeltung war zuletzt bis Ende September 2025 entschieden worden.
Vor dem Hintergrund dieses nahenden Stichtages beschloss das Kabinett nun, dass der VAT-Satz von 7 Prozent (inklusive lokaler Steuern) ab dem 1. Oktober 2025 noch bis zum 30. September 2026 weitergelten soll.
Zum Thema:
- Royal Thai Government: Meldung vom 9. September 2025 (Thai)
- Pressemitteilung Nr. 34/2025 des thailändischen Revenue Department vom 9. September 2025 (Thai)
- Pressemitteilung Nr. 29/2024 des Revenue Department vom 17. September 2024 (Thai)
- GTAI-Rechtsbericht Thailand: Steuerrecht
- Gesetze in Thailand