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Rechtsmeldung Thailand Umsatzsteuer

Umsatzsteuer in Thailand bleibt bei 7 Prozent

Am 9. September 2025 hat die thailändische Regierung eine erneute Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes beschlossen.

Von Julia Merle | Bonn

Nach dem thailändischen Revenue Code (RC) beträgt der Standardsatz der Umsatzsteuer (Value Added Tax VAT) 10 Prozent, Sec. 80 RC. Allerdings bestimmt die Regierung schon seit einiger Zeit regelmäßig einen niedrigeren Satz von 7 Prozent, unter anderem für die Erbringung von Dienstleistungen. Dessen Fortgeltung war zuletzt bis Ende September 2025 entschieden worden.

Vor dem Hintergrund dieses nahenden Stichtages beschloss das Kabinett nun, dass der VAT-Satz von 7 Prozent (inklusive lokaler Steuern) ab dem 1. Oktober 2025 noch bis zum 30. September 2026 weitergelten soll. 

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