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Rechtsbericht | Rumänien | Steuer- und Gesellschaftsrecht

Rumäniens großes Steuerpaket: Neue Regeln für Firmen

Die Änderungen betreffen nicht nur das Steuerrecht, sondern auch das Gesellschafts- und Insolvenzrecht. Unternehmen sollten sich auf neue Pflichten in 2026 vorbereiten.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Die rumänische Regierung hat die zweite Phase zur Reduzierung des Haushaltsdefizites eingeleitet. Das zweite Steuerpaket aus 2025 bringt zusätzliche steuerliche Verpflichtungen, erhöht die Transparenz und soll die Unternehmerdisziplin stärken.

Die Regelungen des Gesetzes Nr. 239/2025 traten überwiegend am 1. Januar 2026 in Kraft. Einige der Bestimmungen gelten bereits seit dem 18. Dezember 2025.

Steuerliche Änderungen ab 2026

Einschränkung von Abzugsmöglichkeiten

Für multinationale Konzerne werden Abzugsmöglichkeiten für Aufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen stark begrenzt: Kosten für geistiges Eigentum, Management- und Beratungsleistungen sind künftig nur zu einem Prozent der Gesamtausgaben abzugsfähig. Diese Regeln gelten jedoch nicht für Unternehmen mit einem Umsatz von über 50 Millionen Lei, die der Internationalen Mindestbesteuerung für Konzerne (IMCA) unterliegen.

Höhere Quellensteuer

Die Quellensteuer auf Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und Wertpapierderivaten wird erhöht. Bei Handel ohne einen Börsenmakler fällt ebenfalls eine höhere Steuer an:

TransaktionHaltedauerAlte SteuerNeue Steuer
Wertpapiere & Derivateüber 1 Jahr1 %3 %
Wertpapiere & Derivateunter 1 Jahr3 %6 %
Ohne Börsenmakler10 %16 %

Neue Steuerverfahrensregeln

Bürgschaftspflicht

Für Stundungen von Steuerverbindlichkeiten gilt künftig eine Bürgschaftspflicht. Zudem wird die Zahlungsfrist von 90 auf 60 Tage verkürzt. Gleichzeitig wird eine vereinfachte Ratenzahlung für Schulden mit einer Höchstgrenze bis 400.000 Lei für Unternehmen eingeführt.

Pflicht zur Kontoeröffnung

Alle juristischen Personen sind verpflichtet ein Bank- und Schatzamtskonto (Cont de Trezorerie) in Rumänien für die gesamte Dauer ihrer Geschäftstätigkeit zu eröffnen. Dies gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Zweigstellen oder Betriebsstätten. Sie müssen innerhalb von 60 Tagen nach der Gründung ein Konto eröffnen. Andernfalls drohen Bußgelder zwischen 3.000 und 10.000 Lei.

Zudem führt das Fehlen eines Kontos zur steuerlichen Inaktivität, was weitere Konsequenzen wie die Auflösung der Gesellschaft nach sich ziehen kann.

Außerdem werden alle Händler und Dienstleister ab 2026 verpflichtet Kartenzahlungen zu akzeptieren. Die bisherige Schwelle von 50.000 Lei entfällt.

Hinweis: Das Schatzamtskonto ist ein Teil des einheitlichen Zahlungssystems der Staatskasse, das vom Ministerium der Finanzen (Ministerul Finanțelor) betrieben wird. Hierüber wird der tägliche Zahlungsverkehr des Staates elektronisch abgewickelt.

Gesellschaftsrechtliche Neuerungen

Neben steuerrechtlichen Änderungen gibt es auch neue gesellschaftsrechtliche Vorschriften.

Erhöhung des Mindeststammkapitals

Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SRL) wird das Mindeststammkapital angehoben:

  • Neugründungen müssen künftig 500 Lei einbringen;
  • Bestehende SRL mit einem Jahresumsatz von mehr als 400.000 Lei müssen ihr Mindeststammkapital auf mindestens 5.000 Lei erhöhen.

Die Anpassung muss bis zum Ende des Geschäftsjahres, maximal innerhalb von zwei Jahren, erfolgen. Firmen, die die Kapitalerhöhung im Handelsregister bis zum 31. Dezember 2026 veröffentlichen, profitieren dabei von einer Gebührenermäßigungen um 50 Prozent.

Übertragung von Anteilen

Die Abtretung von Gesellschaftsanteilen einer SRL durch einen beherrschenden Gesellschafter muss innerhalb von 15 Werktagen der Steuerbehörde (ANAF) angezeigt werden. Bestehen Steuerschulden, kann die Abtretung nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen. Hierzu müssen die Schulden beispielsweise durch Bareinzahlung, ein Garantieschreiben oder einen Versicherungsschein abgesichert werden. Die Übertragung wird im Handelsregister erst registriert, wenn die Schulden beglichen sind. Auch die Garantien werden erst bei vollständiger Begleichung der Schulden freigegeben. Andernfalls setzt ANAF die Garantien zwangsweise durch.

Verschärfte Regeln für Dividenden und Darlehen

Dividenden aus laufenden Gewinnen dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn gesetzliche und satzungsmäßige Rücklagen gebildet und buchhalterische Verluste ausgeglichen sind. Auch vorzeitige Gewinnausschüttungen (Interimsdividende) während eines laufenden Geschäftsjahres dürfen nur erfolgen, wenn das Nettovermögen auf der Grundlage des Zwischenabschlusses auf weniger als der Hälfte des gezeichneten Kapitals reduziert ist.

Darlehen an Gesellschafter sind nur zulässig, wenn das Nettovermögen mindestens die Hälfte des Grundkapitals beträgt. Bei Verstößen drohen Geldbußen zwischen 10.000 Lei und 200.000 Lei.

Diese Änderungen gelten seit dem 18. Dezember 2025.

Anpassungen im Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht wurde bereits zum 18. Dezember 2025 geändert. Laufende Verfahren können grundsätzlich nach altem Recht fortgeführt werden.

Neuer Begriff: "Nahestehende Person" und Ausweitung der Haftung

Neu eingeführt wird der Begriff der "nahestehenden Person" (persoane strâns legate de debitor), vergleichbar zu § 138 der deutschen Insolvenzordnung. Der Begriff umfasst:

  • Familienangehörige,
  • wirtschaftliche Personen und Mitglieder des Managements.

Künftig bedürfen Transaktionen mit nahestehenden Personen einer gerichtlichen Genehmigung. Die Änderung hat auch Konsequenzen für den Gläubigerausschuss: Nur maximal eine nahestehende Person darf vertreten sein.

Die Haftung wird auf faktische Entscheidungsträger ausgeweitet. Bei einer Pflichtverletzung droht eine Sperre von bis zu fünf Jahren für eine Neugründung oder Leitung eines anderen Unternehmens.

Neue Regeln für Insolvenzverwalter

Zur Missbrauchsbekämpfung müssen Insolvenzverwalter alle sechs Monate die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens prüfen. Vermögensübertragungen an verbundene Unternehmen zur Umgehung von Steuerschulden werden ausdrücklich sanktioniert. Zudem sollen ab April 2026 der Insolvenzverwalter über ein digitales System zufällig ausgewählt werden. Neu ist die Deckelung der erfolgsabhängigen Vergütung.

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