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Zollmeldung Russland Krieg in der Ukraine

Auswirkungen auf den Transitverkehr

Fälle des Transitverkehrs, das heißt, wenn Warenlieferungen durch Russland in ein anderes Land verbracht werden, sind sanktioniert.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bewertete solche Transitfälle zunächst als nicht vom Anwendungsbereich der Russland-Embargoverordnung erfasst. Grund dafür ist die Tatsache, dass diese Waren nicht für die Verwendung in Russland bzw. Personen in Russland bestimmt sind. Daher galt der Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 833/2014 als nicht einschlägig. 

Spätestens seit dem 10. Sanktionspaket wurde dies jedoch geändert, denn da wurde ein generelles Transitverbot eingeführt, das für alle russischen und belarussischen Straßentransportunternehmen, die Waren innerhalb der EU auf dem Straßenweg befördern, galt.  Von diesem Verbot ausgenommen sind lediglich pharmazeutische und medizinische Erzeugnisse, landwirtschaftliche Erzeugnisse, Lebensmittel und Produkte zur humanitären Hilfe.

Mit dem 11. Sanktionspaket wurde das Transitverbot sogar noch einmal verschärft, denn der Transit durch Russland stellt besonders hohe Umgehungsrisiken dar. Ab sofort greift das greift das Transitverbot nicht nur für Dual-Use-Güter, sondern auch für die sogenannten "Advanced-Tech-Güter". Das sind solche Güter, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands beitragen könnten.

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