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Rechtsmeldung | Saudi-Arabien | Gesellschaftsrecht

Neues Gesellschaftsgesetz in Saudi-Arabien tritt in Kraft

Am 19. Januar 2023 ist das neue saudi-arabische Gesellschaftsgesetz in Kraft getreten. Es ersetzt das vorherige Gesetz aus dem Jahr 2015 auf diesem Gebiet.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Das neue Gesellschaftsgesetz in Saudi-Arabien ist nun offiziell in Kraft getreten, nachdem es bereits im Juli 2022 vom Ministerrat des Landes verabschiedet worden war. 

Die Regierung in Saudi-Arabien räumt den Unternehmen formell eine Frist von zwei Jahren ein, um die durch das Gesetz erforderlichen Änderungen vorzunehmen und ihre Geschäftstätigkeit im Einklang mit dem neuen Gesellschaftsrecht umzustrukturieren. Unternehmen, die nach dem Datum des Inkrafttretens gegründet werden, müssen die Bestimmungen des neuen Gesellschaftsrechts direkt vollständig einhalten.

Beispielhaft für Änderungen des Gesetzes seien genannt:

  • Das Mindestkapital einer Joint Stock Company (Aktiengesellschaft) beträgt nun für alle Formen ohne Ausnahme 500.000 saudische Riyal (ca. 125.000 Euro);
  • Die Gesellschafterversammlungen einer Limited Liability Company (LLC/GmbH) sind nun auch ausschließlich auf elektronischem Wege durchführbar;
  • Im Falle des Ausscheidens eines Geschäftsführers einer LLC müssen die Gesellschafter innerhalb von 15 Tagen nach Kenntnisnahme davon einen neuen Geschäftsführer bestellen.

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